Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ?

  • Hallo,


    Ich habe für mich ein sehr großes problem, ich bin vor gut 7 Monaten aus dem Elternhaus ausgezogen habe eine erstausstattung bekommen vom Sozialamt, bin selbst in Ausbildung und 28 Jahre Alt.


    Nun möchte das Sozialamt von anfang an das geleistete Geld in form eines Darlehns zurück haben von mir. Ich habe zweifel daran das dies Rechtens ist, was kann ich tun ? es handelt sich mal locker um 2000 Euro....


    Wenn ich es zurück zahlen muss, muss ich es in meiner Ausbildungszeit zahlen teilweise wo ich sogar BAB bekomme ?


    oder ist gar das Verlangen an sich weil falsche Beratung und Darlehnen komplett falsch ?


    Ich bräuchte dort dringend hilfe wenn es geht mit hilfe von auszügen vom Gesetzbuch was mir helfen würde ... ich habe ehrlich gesagt totale Panik habe jetzt grade mal soviel das ich mir mal was leisten kann und prombt möchte das Sozialamt 50 Euro im Monat von mir an Leistungen haben für die Rückzahlung...


    Ausbildungsgehalt
    350 Euro


    BAB
    550 Euro


    ....


    Danke euch


    gruß


    Thomas

  • Es kommt darauf an, ob dir die Leistungen von vorneherein als Darlehen gewährt wurden. Schau nochmal in deinen Bescheid rein.


    Wenn das richtig ist, kann die ARGE natürlich die Zahlung zurückfordern, du kannst lediglich versuchen, die Höhe der monatlichen Beträge zu drücken, um nicht hilfebedürftig zu werden, dazu sind als Grundlage 351 € + Mietkosten zu zählen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Nun ja es war von vorne rein als Darlehnen, es ist nur die frage ob das Rechtens ist dann wenn ich als Hilfebedürftiger da auftauche und das normal ja gestellt wird.


    Das die es einfach als Darlehnen mir gegenüber gesagt haben obwohl es hätte anders laufen müssen ?



    Vielleicht hilft das ja weiter



    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Kapitel 3 Abschnitt 2 Zweites Sozial Buch Sozialgesetzbuch SGB II in der Form eines Darlehens nach §7 Abs.5 S. 2SGB II für die zeit vom .....


    hilft das vielleicht ? das stand im letzten schreiben und darauf berufen die sich das ich es zurück zahlen muss. Wobei ich behaupte zur Sicherung des Lebensunterhalts hätte nicht als Darlehn gewährt werden müssen sondern so...

  • Ich kenne es auch so, dass sowas als Darlehn gewährt wird. Alles umsonst kriegen ist ja irgendwie auch nicht fair. Allerdings weiß ich von einem Bekannten, dass die Darlehnsraten relativ gering waren. Ich glaube von seinen 351 Euro musste er monatlich 10 Euro abzahlen.

  • Die Gewährung als Darlehen ist rechtens, wenn der Hilfebedürftige selber eigenes Einkommen hat, also nicht komplett auf ALG II angewiesen ist. In allen anderen Fällen ist es Ermessenssache des Sachbearbeiters, in welcher Form er die Erstausstattung gewährt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D