Hallo,
Frage 1
ich beziehe seit März Hartz IV, mein Sohn (21) hat ab Juli Ausbildung beendet, hat danach auf 800,- Euro Basis ca. 600,- Euo netto verdient (kein Kindergeld), wurde natürlich mitangerechnet. Meine Tochter (18) macht das Fachabitur bekommt Kindergeld und 300,- Euro Unterhalt, ich lebe getrennt von ihm, am 12.11. Scheidungstermin. Anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung betragen 563,72 Euro. Bei meinem neuen Bescheid rechnete man uns eine Leistung von 476,83 zu. Ist die Berechnung korrekt?
Frage 2
meine Kinder, ich und mein Lebensgefährte, könnten ab 1.12. zusammenziehen in 4-Zimmer-Wohnung, Kaltmiete 590,- Euro. Mein Lebensgefährte verdient Netto ca. 900,- Euro. Mein Sohn wird saisonbedingt ab 1.11. arbeitslos, ist aber von der ARGE noch nicht berechnet worden. Da wir dann alle 4 zur Bedarfsgemeinschaft gehören würden. stände uns dann von der ARGE noch eine Leistung zu?
Es wäre nett, wenn ich viele fachliche Antworten bekommen könnte. Mir raucht echt schon der Schädel, vor lauter hin und hergewälze im Internet.