Hallo zusammen,
ich bin alleinerziehende Mutter von einem Sohn und beziehe Hartz4. Nun werde ich mit meinem neuen Partner zusammenziehen. Was folglich eine Bedarfsgemeinschaft wäre, soweit richtig?
Was ich gerne wissen möchte ist, wenn mein Partner ein durchschnittliches Gehalt bezieht bekomme ich dann noch Leistungen?
Ich weiss nur, dass es immer wieder Kontrollen gibt, weil Hartz 4 Empfänger eine Lebensgemeinschaft als Wohngemeinschaft darstellen. Was genau wird dann gestrichen, nur die Mietzulagen? Oder auch das Geld, das ich zum Leben bekomme. Muss mein Partner mich jetzt komplett durchschleppen?
Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte.
Danke