Frage zu einer Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,


    ich bin alleinerziehende Mutter von einem Sohn und beziehe Hartz4. Nun werde ich mit meinem neuen Partner zusammenziehen. Was folglich eine Bedarfsgemeinschaft wäre, soweit richtig?
    Was ich gerne wissen möchte ist, wenn mein Partner ein durchschnittliches Gehalt bezieht bekomme ich dann noch Leistungen?
    Ich weiss nur, dass es immer wieder Kontrollen gibt, weil Hartz 4 Empfänger eine Lebensgemeinschaft als Wohngemeinschaft darstellen. Was genau wird dann gestrichen, nur die Mietzulagen? Oder auch das Geld, das ich zum Leben bekomme. Muss mein Partner mich jetzt komplett durchschleppen?
    Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte.
    Danke

  • Das kommt auf die Höhe des Einkommens deines Partners an. Wenn diese ausreichend ist, werden die alle Leistungen gestrichen, wenn sie nicht ausreichen, nur ein Teil.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Dann musst du dich "freiwillig" Pflichtversichern. Zur genauen Höhe musst du deine derzeitige Krankenkasse fragen, da sich in der nächsten Zeit Änderungen ergeben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D