Hallo,
ich arbeite zusammen mit einer Frau die Hartz IV in Anspruch nimmt, in einem 400 Euro Job. Meist kommt unser Verdienst nicht mehr als 240 Euro monatlich. Tägl. ca. 1 1/2 Stunden.
Sie wollte diese Woche nicht arbeiten, da sie uns mitteilte, sie dürfe nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.
Aber so wie ich aus den Berichten hier lesen konnte, darf sie voll arbeiten, möchte aber nicht, da sie das Geld nicht behalten darf. bzw. das Amt einzieht.
Liege ich mit meiner Vermutung richtig?
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Sams
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Hallo Sams1!
ich werde Dir wohl kaum bestätigen das Du mit Deiner Vermutung richtig liegst, denn die gute Dame kann dies durchaus so verstanden haben, wie sie es Dir mitgeteilt hat.
Fakt ist das der Verdienst bei ALG II Bezug zunächst bis zu 100 € nicht angerechnet wird, man muss die Aushilfstätigkeit nur melden und mit einem Formular vom Arbeitgeber bestätigen lassen wieviel er gezahlt hat.
Diese 100 € sind Freigrenze für die Bedarfsgemeinschaft (so mein Wissen, aber hier im Forum kursieren auch andere Angaben z.B. jene das diese Grenze für jede Person der bedarfsgemeinschaft gilt) das sehe ich aber anders denn auch im Fernsehen war neulich eine ALG II Bezieherin mit Sohn der seinen Praktikumsverdienst voll angerechnet bekam weil die Mutter bereit eine Nebentätigkeit gemeldet hatte.Was die Arbeitszeit betrifft sind nach meinem Wissen keine Grenzen gesetzt, aber niemand muss für weniger Geld arbeiten gehen als dies zuvor der Fall gewesen ist.
Im Grunde sehe ich das so wie Du, das die Dame von den Mehrstunden letztlich nichts hat!
Ich kann daher gut verstehen wenn bei den vielen Arbeitslosen die wir zudem haben jemand auch nicht gewillt ist mehrere 400 € Jobs auszuführen, denn die Zielsetzung von HARTZ IV wird damit auch nicht erfüllt, die da lautet wenn eben möglich die ALG II Bezieher in Versicherungspflichtige und Leistungsbezug unabhängige Arbeitsverhältnisse zu bringen!
Wärst Du der entsprechende Arbeitnehmer würde ich Dich fragen warum Du überhaupt Menschen auf 400€Basis beschäftigst, denn die soziale verpflichtung bezieht sich nicht nur auf die Unwilligkeit einiger Arbeitsloser, sondern auch auf die der Unternehmerschaft, nur die kann man beknntlich mit Vereinbarungen nicht in die Knie zwingen.
Ich denke daher das die gute Dame da vollkommen richtig handelt wenn sie soetwas wie Mehrstunden zu diesen Konditionen ablehnt!
Gruß
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Es gibt eine Höchstgrenze von der wöchentlichen Arbeitszeit. Diese ist als "die wöchentliche Arbeitszeit darf die Hauptaufgabe des Hilfebedürftigen, sich einen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt zu suchen, nicht einschränken oder behindern" bezeichnet. In der Rechtsprechung geht man daher von max. 30 Stunden wöchentlich aus, dies ist aber nicht bindend. Man muss die tägliche Arbeitszeit und den Weg zur Arbeit bzw. die freien Tage in einer Woche in diese Grenzen mit hineinrechnen.
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Hallo Sams1!
...........Ich kann daher gut verstehen wenn bei den vielen Arbeitslosen die wir zudem haben jemand auch nicht gewillt ist mehrere 400 € Jobs auszuführen, denn die Zielsetzung von HARTZ IV wird damit auch nicht erfüllt, die da lautet wenn eben möglich die ALG II Bezieher in Versicherungspflichtige und Leistungsbezug unabhängige Arbeitsverhältnisse zu bringen!
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Gruß
Hallo miteinander !
So weit mir bekannt ist, darf man nur einen 400€ (MiniJob) angemeldet haben. Bei mehreren gleichzeitig ausgeführten Minijob's wird das ganze Sozialversicherungspflichtig.
Als Arbeitgeber sollte man sich daher immer eine Erklärung vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen in welcher eindeutig geschrieben steht, dass der Arbeitnehmer nur einen MiniJob in Anspruch nimmt.
Gruss
Gerald -
Hallo Gerhard K. Friedrich!
Ja, auch ich kenne das so, allerdings gab's bei der TERTIA (Schulungsunternehmen und Zeitarbeitsvermittler) auch Mitarbeiter die derer gleich mehrere Jobs hatten und dies auch noch propagiert haben und darüber hinaus Leute die eine andere Auffassung vertraten als Arbeitsunwillig angemacht haben!
Ich denke, da sollte man viel mehr drauf achten von Seiten der Politik und der Gewerkschaften!
Gruß
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Falsch, man kann soviele 400 € Jobs annehmen, wie man "lustig" ist. Erst, wenn alle 400 € Jobs zusammen die Grenze von 400 € überschreiten, werden alle 400 € Jobs sozialversicherungspflichtig. Deswegen heißen sie 400 € Jobs im Volksmund, offiziell Minijobs
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