Leistung streichen wegen Nichtangabe von Meldebescheinigung des Mitbewohners

  • Hallo,
    ich habe gestern eine Aufforderung zur Mitteillung einer Meldebescheinigung des in der Wohnung wohnenden Sohn (U25) meines Vermieters, mit Androhung von Streichung der Leistung.:mad: Wurde bereits vor 2 Wochen von mir abgelehnt, mit der Begründung dass Vermieterin das ablehnt und Sie sich direkt an den Sohn oder deren Mutter wenden sollen.


    Ich lebe in einer Bedarfgemeinschaft (ALGII-Empfänger) und habe mit der Vermieterin einen Untermietvertrag geschlossen und auch im Mai 2006 ein vom JobCenter vorgebenes Formular unterschrieben, dass wir wirtschaftlich nicht für einander einstehen. Im Januar ist der Sohn der Vermieterin eingezogen. Ich wohne in einem seperaten Raum und der Sohn auch. Im July kam eine unangemeldete Kontrolle. Da ich nicht anwesend war, war dies schon mal nicht rechtens. Die Vermieterin hat trotzdem, aus Unwissenheit Zugang zur Wohnung gewährt. Hier wurde natürlich auch alles durchgeschaut, hinterfragt und auch gestöbert.:confused:


    Was soll das denn, bitteschön? Ich bin nun am überlegen ob ich nun doch ausziehe um weiteren Schikanen zu entgehen und der Vermieterin diesen Stress zu vermeiden. Sie hat MS und hat das nur gemacht, damit Sie Ihre Rente ein bisschen aufbessern kann.


    Kann mir jemand Tips geben, wie ich mich weiter verhalten soll?


    Danke vielmals;)

  • Da du einen Untermietvertrag hast, ist eine Leistungskürzung und auch deren Androhung unrechtens. Du mietest ja jeglich einen Raum an und hast freie Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Räume (Küche, Bad, Wohnzimmer). Wie die anderen Räume von der Vermieterin genutzt werden, ist in diesem Falle unerheblich, da du nur Rechenschaft über die von dir allein genutzten Räume ablegen musst.


    Du kannst also getrost den Bescheid mit der Leistungskürzung abwarten und sollte er eintreffen, Widerspruch einlegen und gleichzeitig Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D