Probleme mit Kontoauszügen wegen Autoverkauf...!?

  • es geht um folgendes:


    Ich bin 25 Jahre alt und habe vorgestern ALG 2 beantragt. Zur Zeit lebe ich mit meiner Mutter in einer Wohnung. Meinen Vater habe ich letztes Jahr durch eine Berufskrankheit verloren. Meine Mutter selbst ist in Rente. Davor habe ich Halbwaisenrente bekommen, da ich jetzt meine Ausbildung beendet habe und kein Anspruch mehr auf Waisenrente habe, musste ich jetzt halt ALG 2 beantragen.


    Ich muss ja die Kontoauszüge der letzten 3 Mon vorlegen. Nun gibt es ein Problem. Ich habe seit 2 Jahren ein Auto gehabt um mein Vater ins Krankenhaus zu fahren, meine Mutter ist 67, sie bringe ich ebenfalls öfters zum Arzt wenn Sie muss. Nun habe ich den Wagen vor 2 Wochen für 5850 Euro verkauft.


    Das Geld habe ich in mein Girokonto eingezahlt, nur zur Probe, dass da kein Falschgeld im Inhalt ist. Davon hatte ich 2500 Euro als Schulden zu begleichen, hatte mir damals was ausgeliehen. Dieser ganze Betrag steht halt im Kontoauszug da.


    Nun höre ich immer von einem Freibetrag und das man ein KfZ besitzen darf.


    Aktuell habe ich noch genau 3200 Euro, damit will ich mir demnächst ein Wagen kaufen.


    Wie kann ich es denen das denn erklären?! Soll ich eine Bestätigung abgeben, dass ich beim Verwandten 2500 Euro Schulden hatte.


    Wenn ich mein Alter 25x150 nehme kommt 3750 raus. Bin ich dann noch in dem Freibetrag, also heisst es, ich darf soviel Geld besitzen, ohne dass Sie mir Probleme bereiten?!


    Würde mich über eine Antwort freuen...!

  • du hast einen freibetrag von 25Jahrex150€. damit reichts, das ist frei, es wird also nicht angerechnet, da ned der betrag (du hast ihn vor antragstellung bekommen), sondern das was du zur antragstellung im plus bist zählt. aber es fragt evtl. wer nach, woher es kam, dann sagst halt, dass du dein auto verkauft hast. übrigens hast du dazu noch einen freibetrag von 750€ für "notwendige Anschaffungen".


    und: ja, "freibetrag" heisst, das darfst du haben ohne dass die da ran dürfen.......

  • Hallo Freunde,


    habe heute meinen Bescheid bekommen und muss mal wieder sagen: Wie arbeiten eigentlich diese Leute dort!?


    Mein Antrag wurde erstmal abgelehnt, da ich angeblich 9050 Euro haben soll!


    Ich habe mein Wagen für 5850 Euro verkauft für ein paar Tage ins Girokonto eingezahlt und wieder ausgezahlt!


    Damit habe ich Schulden beglichen und ein paar Anschaffungen gemacht.


    Im Antrag habe ich angegeben, dass ich von dieser Summe noch 3200 Euro Bargeld Zuhause habe und mir ein gebrauchtes Auto kaufen möchte...das alles habe ich mit einer Erklärung unterschrieben beim Sachbearbeiter.


    Jetzt haben die wahrscheinlich diese 3200 Euro Bargeld mit dem Betrag vom Konto addiert usw. und sind dann auf diesen Betrag gekommen von 9050 Euro.


    Soll ich zum Arbeitsamt gehen und sofort dort alles Regeln oder lieber einen Widerspruch abschicken, was denkt Ihr?! Grüße

  • Da Du sicher eine Ablehnung mit Rechtshilfebelehrung erhalten hast, würde ich dies auch wahrnehmen, um keine Fristen zu versäumen, da Du nicht weißt, was bei der ARGE im persönlichen Gespräch rauskommt, welches ich natürlich auch suchen würde, um die Fehler, die die gemacht haben im Gespräch zu erklären. Habe damit eigentlichn gute Erfahrungen gemacht.

  • Hallo Ihr Lieben,


    also ich war wiedereinmal 2 mal hintereinander beim Arbeitsamt. Ich muss sagen, wie werden diese unfähigen, sehr unfreundlichen und keine Ahnung von Ihrer Arbeit habenden Mitarbeiter dort eingestellt???


    Ich wurde 5 mal hin und her geschickt und jede versucht irgendwas neues zu finden um mir keine Bewilligung zu geben. Und widersprechen tun Sie sich auch gegenseitig.


    Der Vorgang:


    Die erste Dame sagt, dass ich mein übrig gebliebenes Geld erstmal ausgeben solle, was ich ja auch die ganze Zeit schon mache...(ich dachte jeder hat einen Freibetrag)!


    Da ich ja Widerspruch eingelegt hatte und ich denen gesagt habe, dass durch so einen Anfänger (unfähigen) Fehler keine Lust habe, 1-3 Monate extra zu warten, mal fragen wollte, wie es denn weitergeht...ich solle halt wartennnnnnnnnnnnnnnnnn.


    Als ich bisschen lauter wurde, kommt die mir an und sagt: "Ihre Mutter bekommt ja eine (hohe) Rente, ich werde mal überprüfen ob Sie sich nicht von dort finanzieren könnten...Häääh mir wurde gesagt, das meine Mutter keine Rolle spielt, da ich 25 bin und ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde.


    Sie schickte mich dann zur Widerspruchsstelle hin, da hatte ich ja denen erklärt, dass das Vermögen falsch berechnet wurde.


    Die sagten mir, dass die Akte hier nicht einmal liegt und die nichts machen könnten (nach fast einem Monat).


    Dann wieder hoch, kommt mir eine andere Dame an und sagt mir aufeinmal (mit einem Schreibenin der Hand wo das draufsteht), wo ich meine Schulden bezahlt habe...Ich meinte daraufhin, dass Sie es sein lassen sollen, ständig neue Sachen zu suchen, die mich extra nur beschäftigen und den Antrag weiter hinauszögern wollen.


    Das könnten die mir dann auch vor 2 Monaten bei der Antragsstellung sagen, das ich sowas mitgeben soll.


    Mit dem Schreiben, sollte ich zu einer anderen Dame...ich habe im Zimmer angeklopft und bin dann reingelaufen, es war kein anderer da als Sie. Also setze ich mich hin zu Ihr und Sie erstmal:


    Hat Sie jemand aufgerufen? Gehen Sie raus und warten Sie bis ich Sie aufrufe. Typisch, die sind ja so dauer beschäftigt. Die wissen nicht mal wie richtige Büroarbeit ist.



    Daraufhin bin ich zur Geschäftsstelle und wollte mich beschweren, dass das alles zuviel ist und ich nur hin und her geschickt werde und die Mitarbeiter auch noch alle unfreundlich sind. Die tel. kurz und schickten mich runter zur Dame die mich erstmal rausgeschickt hatte.


    Sie meinte ich solle ein Schreiben erstellen, bei wem ich die Schulden bezahlt hätte...dann würdeSie sich schnell um meinen Antrag kümmern. Habe es dann nächsten Tag abgegeben und nun warte ich mal wieder ab.


    Übrigens: Als ich oben bei der Geschäftsstelle war, war dort ein 30-40 Jähriger Mann vor mir, der hat dort rumgeschrien und sagte, ich lasse mich hier nicht beleidigen...er bekomme hier kein Geld mehr und solle sich in der Suppenküche ernähren, wurde Ihm von einem Mitarbeiter gesagt. Wie unmenschlich das doch ist!


    Wie sollte eigentlich so ein Schuldschreiben aussehen? Dürfen die das so abfragen bei mir?


    Krankenversichert bin ich zur Zeit auch nicht, ist alles blöd von denen, wegen so einem Fehler!

  • Hallo,


    bleib einfach ruhig, denn schreien oder beleidigen hiflt dir da leider nicht weiter.
    Ich weiss, dass das nicht einfach ist. Lache die Mitarbeiter an und stelle sie dir nackt vor.
    Das hift mir immer bei diesen kompetenten Bürokraten.


    Wegen deiner Krankenversicherung:


    Du musst dich freiwillig bei deiner GKV melden. Der Beitrag beträgt ca 130€ monatlich.
    Es gibt seit dem 01.04.2007 eine Krankenversicherungspflicht in der GKV.
    Die verlangen die Beiträge sowieso nach und Du bekommst keine Leistungen solange du nicht zahlst.


    Wenn deinem Widerspruch abgeholfen wird, dann muss die ARGE die Beiträge rückwirkend zahlen, ebenso die Beiträge zur Rentenversicherung.


    Leider haben die bis zu 3 Monate Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten.
    Danach kannst Du beim Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen.
    Geht formlos und ohne Rechtsbeistand.
    Habe das gerade hinter mir.


    Gruß Klaus

  • Ab wann soll ich denn mit der Klage beginnen beim Sozialgericht...? Ab der Antragsstellung oder nach dem Widerspruch 3 Monate danach?


    Also soll ich erstmal Privat einzahlen und wenn die mir dann den Bescheid bewilligen bekommen ich das Geld zurück von den gezahlten KV Beträgen?


    Ich habe aber eher das Gefühl, dass die mir garnichts geben wollen. Ständig wird nach neuen Verzögerungen gesucht usw. wie oben bei mir beschrieben!

  • Hallo,


    Du kannst 3 Monate nach Eingang des Widerspruchs bei der Arge Klage wegen Untätigkeit beim Sozialgericht einreichen. Wenn Du ganz sicher gehen willst, gibts du der Arge kurz vor Ablauf der 3 Monate nochmal eine Frist von 14 Tagen und drohst in dem Schreiben dann mit Klage, solltest du dann immer noch keinen Bescheid haben. Ich hoffe Du hast einen Beleg über den Eingang des Widerspruchs.
    Lass Dir alles was Du denen gibts Gegenzeichnen und den Erhalt schriftlich bestätigen.
    Alles gut aufheben für deine Unterlagen.


    Wird der Widerspruch abgelehnt, dann musst Du vor dem Sozialgericht mit Anwalt dagegen klagen.
    Kannst Du dir keinen Anwalt leisten musst Du vorher beim Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.Dann kostet dich der Anwalt 10€.


    Du musst die GKV-Beiträge, dann im Augenblick aus eigener Tasche zahlen. Sollte sich herausstellen, dass du doch Anspruch auf ALG II als Zuschuss hast, dann muss alles rückgängig gemacht werden.
    D.h. du musst so gestellt werden als ob Du durchgehend ALG II als Zuschuss bekommen hättest.


    Bekommt man ALG II nur als Darlehen muss man dir GKV-Beiträge auch selber zahlen und in die Rentenversicherung wird gar nichts einbezahlt.


    Lass dich nicht unterkriegen.
    Keep on rocking!


    Gruß Klaus

  • Hallo,


    welchen Beleg meinst du genau vom Widerspruch...?


    Also ich hab die Absage erstmal bekommen, daraufhin habe ich bei der Widerspruchsstelle einen Widerspruch schreiben lassen, also ich wurde in die Abteilung geschickt und zusammen mit einer Sachbearbeiterin haben wir ein Widerspruchsschreiben erstellt.


    Sollte ich dann genau dort einen Beleg holen? Habe dort die Kopie vom Widerspruch erhalten!

  • Hallo,


    hast du dir auf der Kopie bestätigen lassen, wann und dass der Widerspruch abgegeben wurde oder steht das schon drauf ?
    Du brauchst einen Nachweis, dass die ARGE den Widerspruch fristgerecht (innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Bescheides) erhalten hat.
    Ansonsten können die nach 4 Wochen sagen, haben nichts erhalten und du bist der Dumme, da du danach keinen Widerspruch mehr stellen kannst.


    Gruß Klaus

  • Also auf dem Widerspruch steht das Datum drauf und eine Kopie habe ich auch erhalten. Wie gesagt, das Schreiben habe ich und eine Sachbearbeiterin bei der Widerspruchsstelle formuliert, also die dienen da als Hilfe.


    Ich werde jetzt sowieso einfach mal abwarten was passiert. Das Schuldschreiben habe ich abgegeben...! Jetzt heisst es wieder warten........................................

  • Hallo John Taggart!


    Habe Deinen Fall nur mal kurz überflogen, ist mir vieles zu langatmig!


    Fakt1: Mathematik müsste man schon beherrschen 5800+3250= ??? ....und deshalb haste 9050€ zur Verfügung!


    Also wenn es richtig ist das man als Sachbearbeiter von ALG II Abitur hat dann möchte ich nicht wissen wie der das im Fach Mathematik geschafft hast zu bestehen!! Kannst Ihn gerne mal auf meine Antwort verweisen, denn die Logik die der Sachbearbeiter an den Tag legt ist ziemlich einfach zu wiederlegen und beweisst das er unter anderen Umständen eine Missgeburt geworden wäre, hätte der liebe Gott ihm das gegeben was er an den Tag legt nämlich ein Ohr weil er nicht zuhören kann und 2 Münder weil er "scheisse" labert. Erklär dem Sachbearbeiter mal das Du nicht noch 3250 € zusätzlich Zuhause hast sondern das dies der Restbetrag von den 5800 € ist und dieser sich wie folgt aufteilt: 2500€ Schuldentilgung und 3250 € die Du davon noch übrig Zuhause hast.


    Aber selbst das wäre ein Grund Dir die Leistungen abzulehnen, ich denke das ein Gericht es ebenso sieht, die Notwendigkeit einer Autoanschaffung steht hinter der den Lebensunterhalt vorrangig zunächst einmal aus eigenen Mitteln finanzieren zu müssen bevor die Anschaffung eines Autos in Erwägung zu ziehen ist.


    Das wäre vermutlich auch der Fall gewesen, hättest Du Dir das Auto bereits angeschafft. Zählen wird da der Zeitpunkt ab dem für Dich die Notwendigkeit eines möglichen Bezugs von ALG II bekannt wurde. Kann die ARGE beweisen, das Dir beim Kauf des Autos dies bewusst gewesen sein muss, würde sie ebenfalls mit einer Ablehnung der Leistungen bei Gericht Erfolg haben. Denke ich zumindest!


    Dumm gelaufen würde ich sagen: die Tatsache das man ein Auto haben darf, setzt nicht gleichzeitig die Aufwendung von vorhandenen Mittel als Vorrangigkeit in Betracht.


    Gruss

  • Noch eine Anmerkung!


    Wenn ich ARGE wäre, würde ich bei dem Wissen, das jemand 3250€ bar zur Verfügung hat auch so entscheiden!


    Die Anschaffung eines Auto's mag berechtigt und notwendig sein, wichtiger indessen ist aber die Bestreitung des Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln und erst danach die Mobilität.


    Als Richter würde ich dahingehend argumentieren das die vorrangige Zielsetzung sein muss, so schnell wie eben möglich in Arbeit zu kommen und nicht die dauerhafte Sicherung der Mobilität und die der Sozialleistungen; darüber hinaus ist nicht gesagt das nicht schon Morgen ein Arbeitsverhältnis eintritt; zumal durch die Notwendigkeit bei Versagen von staatlichen Hilfen belegbar die Eigeninitiative bei der Arbeitssuche gesteigert wird. Ein dann notwendiges Fahrzeug kann dann immer noch mittels Darlehn (ob nun von ARGE oder Hausbank) angeschafft werden, abgesehen davon das man ja auch Glück haben kann und eventuell sogar ein vom Arbeitgeber finanziertes Fahrzeug zur Nutzung angeboten wird.


    Das sind meine Auffassungen - ich denke ich weis wie die Jungs auf der ARGE ticken! Advokat sieht in allem nie ein Problem, dann müssten hier ja reihenweise Dankschreiben eingehen, wenn dem immer so ist!
    Alleine schon die Tatsache das Du nun doch von dem Ersparten leben musst, zeigt mir aber das diese Antworten dann doch wohl nicht so hilfreich und erfolgreich sind. Er sieht kein Problem, und wo ist bitteschön die Lösung!?


    Gruß

  • Bei Antragstellung hatte ich 3200 Euro...ob ich mir jetzt ein Auto damit kaufen will oder es nächsten Tag im Casino verballer, kann denen doch egal sein.


    Fest steht, dass ich wie advokat gesagt hat, im grünen Bereich liege (von dem Freibetrag her).
    Und meiner Meinung nach, haben die das mit Absicht falsch berechnet...um mal wieder einen Menschen Kopfschmerzen, viel Arbeit und lange Wege zu gönnen.


    Denn solche unnormalen Fehler wie: 100-50=150 bei meinem Beispiel halt Autogeld-Schulden=Restbetrag aber so Rechnen mit Autogeld+Restbetrag, das ist der reinste Schwachsinn für mich.


    Und so wie meine Sachbearbeiterin sich vor mir verhalten hat (sehr unfreundlich), läuft da was ganz anderes für mich. Sie schickte mich zur Widerspruchsstelle (hatte Widerspruch eingelegt) und sagte, dass meine Akte dort sei...anschließend runter Widerspruchsstelle und sagt: Nicht bei uns...haben bei der unfreundlichen Dame angerufen und siehe da, "Ach die Akte ist ja doch hier"


    Mittlerweile sind sowieso schon über 2 Monate vergangen und ich habe nur noch knapp 2000 Euro davon.


    Sagen wir es mal so...bis ich eine Antwort von denen bekomme (Widerspruch dauert ja bis zu 3 Monate) ist sowieso mein Geld aufgebraucht. Der Hit wäre nur daanch wenn die mir wieder eine Absage erteilen würden, dann weiss ich auch nicht mehr weiter.

  • Hallo und zunächst einmal "Frohes Fest",


    ich habe da folgende Ansicht zu: nach Advokat ist ja alle kein Problem! ( das muss einfach sein, weil solche Aussagen für mich keine Hilfe darstellen - da gebe ich lieber was "Falsches" zum Besten und habe es aber versucht, als mit so belanglosen Äusserungen die Anzahl meiner Themenbeiträge anzuheben!)


    Ich hatte Deinen Fall ja nur kurz überflogen und man kann leider auch nur bis zum 21.12. zurück scrollen wenn man hier gleichzeitig schreibt!


    Klaus hat Dir da auch eine, meiner Meinung nach nicht ganz korrekte Antwort erteilt; warum?: weil laut Sozialgericht Aachen: mein Sachverhalt als Beispiel: (Orginaltext)


    ..., weise ich darauf hin, dass eine Untätigkeitsklage nach §88 Abs.1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erst nach 6 Monaten ab Antragstellung zulässig ist. Sie haben den Mehrbedarf am 24.01.2008 beantragt und eine Untätigkeitsklage wäre daher erst am 24.072008 zulässig gewesen, Mittlerweile wurde der Antrag mit Bescheid vom 26.06.2008 abgelehnt. Wenn Sie hiergegen Widerspruch eingelegt haben sollten, (Anmerkung dazu: hatte ich zu dem Zeitpunkt)ist eine Untätigkeitsklage wegen Nichtbearbeitung Ihres Widerspruchs frühestens nach Ablauf weitere 3 Monate zulässig (§ 88 Abs.2 SGG). Eine Klage unmittelbar auf Erhalt des Mehrbedarfs ist - mangels Widerspruchbescheids - derzeit ebenfalls unzulässig!


    Du siehst also, hier wird viel Unsinn erzählt, ich will mich da nicht ausschliessen, weil man nicht alles wissen kann aber mit dem Auszug aus dem Schreiben vom Sozialgericht bekommst Du von mir andererseits klare Fakten, vor denen siich andere hier drücken! Dabei hilft es viel mehr wenn die Masse mitbekommt wie die Regelungen ablaufen, sich rauszureden mit einer E-mail von Privat zu Privat bei Bedarf überlasse ich den "Wichtigtuern".


    Mit Datum Deiner Antragstellung hast Du Deine Bedürftigkeit angezeigt, dies hat die ARGE abgelehnt, weil Du nach deren Ansicht über ausreichendes Vermögen verfügst das Deine Sicherung des Lebensunterhaltes zunächst einmal garantiert! Da können noch so viele hier anderer Auffassung sein, ich bin fast sicher das die ARGE mit dieser Begründung durchkommt.


    Aus meiner Sicht musst Du, wenn Du was erreichen willst zu einem Extrem für diese angebliche Bedürftigkeit werden. Ich habe 3 Monate jeden Mittag eine Stunden in der ARGE mit Schildern um den Körper auf die Situation aufmerksam gemacht, der Teamleiter ist nicht mehr und meinen Ruf in der Verwaltung kannste Dir vorstellen, aber nur so kommste zum Ziel.


    Abwimmeln lassen und verarschen lassen müssen wir uns nicht das steht jedenfalls nicht in den Reformgesetzen. Und wenn hier nicht langsam ein paar Leute mehr wach werden und dem Staat zeigen das diese Nummer nicht mit Otto-Normal-Bürger zu machen ist, dann kannste nach der nächsten Wahl einpacken!


    Schau mal den Artikel von Kurt Beck und was ich dazu geschrieben habe, Dauert nicht merh lang und ich hab die Jungs von der Inneren Sicherheit am Hals aber das ist mir egal! Ich werde nicht gewaltätig und zum Terroristen aber was unsere Politiker mit den Arbeitslosen abziehen sorgt dafür das Menschen in Situationen genötigt werden die dann schnell in kriminelle Aktivitäten umschlagen können, aber aus dieser Verantwortung reden sich die Klugscheisser immer und immer wieder heraus! Möchte mal sehen wie es wäre wenn Du die Kohle nicht im Rücken hättest! So beugt man den Willen der Massen! Geld regiert die Welt, Anstand kommt an zweiter Stelle! Wenn die Amtsfuzzy's so denken dürfen, dann dürfen wir das auch!


    Hier in Geilenkirchen haben inzwischen auch schon andere gezeigt das man den Mund besser aufmacht.


    Den Stolz können die mir nicht nehmen, das haben die schon ein paar Mal versucht! Aber bei mir sind sie da an den völlig Falschen geraten, denn aus der Position heraus in der sie sich befinden zu kämpfen ist keine Kunst, aus meiner schon!


    Ich hoffe das meine Info's hilfreich sind, zumindest hilfreicher wie Aussagen das man in der Sache kein Problem sehe!


    Gruss

  • ... und noch ne Anmerkung zur Widerspruchsstelle!


    Denk blos nicht das die Dich unterstützen, die Widerspruchsstelle muss man wie eine Haussicherung sehen, Sie ist im Grunde da um unnötige Kosten für die Kommune zu verhindern, aber nicht um den Bürgern zu Ihrem Recht zu verhelfen und im Falle der ARGE'n kommt es oft genug vor das die Widerspruchsstellen von der Bundesagentur für Arbeit Anweisungen erhalten wie sie zu begründen haben oder sich zu verhalten haben, das geht soweit das die Bundesagentur darauf verweist das einzelne Sozialgerichte gegen eine übliche Rechtsauffassung und/oder gegen die Betroffenen entschieden haben und das man deshalb, auch wenn die Chancen schlecht stehen, den vielleicht sogar gut und als gerechtfertigt zu betrachtenden Widerspruch, als unbegründet und nicht Ansichtskonform zurückweist. Weist Du wieviele Betroffene den Weg vor die Gerichtsbarkeit scheuen!!!??? Das ganze System ist darauf angelegt die Leute quasi vor den Kopf zu stossen und Ihnen zu erklären das Sie an der Miesere "Arbeistlosigkeit" selber Schuld seien, so wie man das seit Jahrzehnten von den Zuständen in der Dritten Welt behauptet! Und ehrlich gesagt sind die Leute es ja auch selbst schuld weil sie sich das alles gefallen lassen! Wir hier in Deutschland haben es da noch etwas einfacher wie anderen Orts, da kann es ja auch mal schnell sein das Du über die Klinge springst, schau mal nach Pakistan oder China oder Indien! Als ich vor dem Rathaus stand kam ein Chinese vorbei, selbst ich musste feststellen: In China hätte ich mir das nicht erlauben dürfen ohne welche mit dem Prügel zu bekommen!


    Anthony Robins hat gesagt: Manche Ziele kann man nur erreichen, wenn man bereit ist seine Existenzs auf's Spiel zu setzen! Ich hab mir das Spektakel um den weltbessten Motivationscoach einmal in der Frankfurter Festhalle anschauen dürfen, man sollte nicht alles davon annehmen und umsetzen aber sehr vieles kann man mit anderen Betrachtungsweisen im Leben dann doch hier und da verwerten! Für mich hat sich das damalige Erlebnis im Nachhinein betrachte wirklich gelohnt! Die Firma hat's damals 2600$ gekostet pro Person!

  • Ach Horst, Du bist voller Hass


    meine Antwort war kurz, aber ausreichend


    da ich sehr viel arbeite und doch einigen helfen will (und nicht künstlich irgendwas nach oben treiben will) versuche ich kurze Antworten ohne politische statements abzugeben und auch nicht immer wieder unnützerweise dieselebe leier von den bösen arges loszuschießen
    alle wissen, dass der statt auf kosten der ärmsten sparen will


    das Geld vor Antragstellung ist vermögen. und er kann sich damit ein auto kaufen
    die rechtslage ist hier eindeutig

  • Verstehe die Arge auch nicht, warum die immer sagen, dass ich erstmal das Geld da ausgeben soll bei meinem letzten Besuch.


    Freibetrag ist Freibetrag oder warum haben die so etwas rausgebracht? Und ausgeben tue ich es so oder so schon die ganze Zeit aber auch nur weil die so einen dummen Fehler gemacht haben...aber was soll man auch von diesen so schlauen Mitarbeitern erwarten.


    Als ich die Absage mit der Post bekam, stand drauf dass ich angeblich 9050 Euro habe (Ihr kennt ja die Geschichte).


    Und damit könnte ich 3 (drei) Monate auskommen, mit Krankenversicherung usw. halt. Wusste garnicht, dass ich ungefähr 3000 Euro pro Monat nach deren Einschätzung ausgeben soll...was soll die scheisse?


    Eine wichtige FRAGE noch:


    Da ich ja 25 bin und eine eigene Bedarfsgemeinschaft in der Wohnung bilde (lebe mit meiner Mutter zusammen, sie bekommt Witwenrente und eine kleine eigene Rente), dürfen die sagen, dass jetzt überprüft werden kann, dass ich auch mit der Rente meiner Mutter leben kann? Ich meine es ist doch Ihre Sache, ob Sie mir was geben könnte oder nicht.


    So hat es mir die Sachbearbeiterin gesagt (als ich ein bisschen Vorlaut wurde) beim letzten Besuch. Bei der Antragsstellung wollten die erstmal nichts haben von meiner Mutter, da ich 25 bin und halt eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden würde.


    In einem anderen Forum wird mir gesagt, dass da die Unterhaltsvermutung zutrifft und die sowas machen könnten. Verstehe das nicht so genau