Umzug

  • Hallo


    Ich wohne in Magdeburg, möchte gern umziehen. Der Mitarbeiter vom Jobcenter hat mir gesagt, die neue Wohnung darf nicht teuerer werden als meine jetzige. Ja, aber so etwas muß man erstmal finden!!! Die Wohnung, die ich nach ewiger Suche gefunden hab, kostet 80 Eur mehr. Wird das ein Problem??? Also ich hoffe nicht, diese Wohnung möchte ich gern. Und aus dieser Gegend, wo ich wohne, möchte ich unbedingt weg mit meinen Kindern. Vielen Dank im Voraus.


    MfG

  • Die Wohnung, in die du ziehst, muss lediglich angemessen sein, d.h. die Kosten dürfen die einer Wohnung von (Alleinstehender 45m² + jede weitere Person)m² nicht übersteigen.


    Dazu ein Gerichtsurteil unseres höchsten Sozialgerichts:

    Urteil des BSG vom 07.11.2006 (Az.: B 7b AS 8/06): schrieb:


    Trotz nicht notwendigem Umzug hat ein ALG II Bezieher Anspruch auf ungekürzte Mietübernahme, dies ergibt sich direkt aus § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Insoweit hat inzwischen auch das BSG festgestellt, dass es zur Übernahme der örtlich angemessenen Unterkunftskosten keiner Zusicherung bedarf.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Was heißt ungekürzte Mietübernahme? Meine jetzige Miete beträgt 528, 40 EUR, 397 EUR davon übernimmt das Amt. Da stört es ja auch niemanden, das ich den Rest allein bezahlen muß.
    Lieben Dank noch, für deine Antwort.


    Lg Beate

  • ungekürzt heißt, die für deinen Wohnort zulässige Gesamtmiete. Die errechnet sich nach den tatsächlichen m²xMietspiegel und m²xBetriebskostenspiegel. Den genauen m²-Preis muss dir die ARGE mitteilen.

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  • Dankeschön.
    Noch eine Frage.
    Können die sagen, das ich die Wohnung garnicht nehmen darf? Die Differenz würde ich aus eigener Tasche zahlen. Das wären 88 EUR. Würde das gehen? Am Montag geh ich zum Amt, und hoffe sehr, das ich die Wohnung nehmen kann. Ich brauche unbedingt 2 Kinderzimmer, da mein Sohn 14, und meine Tochter 9 ist. Und günstige Wohnungen findet man kaum, oft sind sie noch teurer.


    Lg Beate

  • Die Wohnung an sich kann dir keiner versagen. Du kannst nur bei unangemessenen Wohnungen keine Umzugskosten, Mietkautionen oder Maklergebühren verlangen. Auch sind bei den Nebenkostenabrechnungen Zuzahlungen deinerseits zu leisten, es werden nur die Kosten übernommen, die angemessen sind.

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    Gruss R.


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