Ich brauche HIlfe bei der KLärung folgender Frage: Wenn ein BAföG- Bezieher und eine ALG II Empfängerin zusammenleben, inwieweit darf dann das BaföG auf den ALG II Bezug angerechnet werden?
Vielen Dank für eure Mithilfe
Joya
Ich brauche HIlfe bei der KLärung folgender Frage: Wenn ein BAföG- Bezieher und eine ALG II Empfängerin zusammenleben, inwieweit darf dann das BaföG auf den ALG II Bezug angerechnet werden?
Vielen Dank für eure Mithilfe
Joya
Welches Bafög? Schüler oder Studien-Bafög?
Von dem Bafög darf ein Betrag von 100 € für Fahrtkosten und Arbeitsmaterial abgezogen werden. Zudem werden die Leistungen für den eigenen Lebensunterhalt sowie die Kosten der Miete abgezogen. Der Rest wird als Einkommen angerechnet.
Es handelt sich in diesem Fall um Schüler- BAföG, von dem auch noch Schulgeld in Höhe von 150,- mtl. bestritten werden muss. Die zukünftige gemeinsame Wohnung wird derzeit von der ARGE voll bezahlt...
Bei Schüler-Bafög werden 20 % als Freibetrag abgezogen und falls notwendig das Fahrgeld, wenn es nicht anderweitig gezahlt wird. Beim Schulgeld würde ich nochmal beim Bafög-Amt nachfragen.