Betreue Familie und bin mir nicht sicher, ob die Arge was "vergessen" hat... Mutter bekommt 12%Mehrbedarf für Tochter, die auch über das Jobcenter finanziert wird, ZWEITE Tochter bleibt unberücksichtigt, weil sie über Asylbewerbergesetz finanziert wird! Trotzdem ist sie aber doch Mutter von 2 minderj. Kindern, sollte sie dann nicht auch den Mehrbedarf für zwei Kinder bekommen?
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Deine Angaben sind zu ungenau.
- Wie alt sind die Kinder?
- Leben beide Kinder im Haushalt der Mutter?
- Wie kommt die Asylbewerberleistung zustande? -
Die Kinder sind 1998 und 1997 in Deutschland geboren, Mutter und Vater sind aus Sri Lanka. Jetzt leben Eltern getrennt, Kinder beide bei der Mutter. Kinder haben unterschiedliche Aufenthaltsstaten, das hat das Ordnungsamt vorerst so beschlossen. Kind mit Duldung bekommt Sozialhilfe, Kind mit Fiktionsbescheinigung mit Mutter (Aufenthaltserlaubnis) vom Jobcenter.
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