Hallo Leute, ich hoffe jemand von euch hat vielleicht auch Kinder im Kindergartenalter. Weiss jemand ob die Kosten für den Kindergarten mit angerechnet werden, obwohl ich nur einen Teil der Leistungen erhalte, weil mein Partner gut verdient? Muß das nicht trotzdem bei der Berechnung für unsere Bedarfsgemeinschaft mit brücksichtigt werden ?
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Wie kommt die Konstellation zustande? Du bildest mit deinem Kind/deinen Kindern eine BG, dein Partner verdient "gut"?
Einen Mehrbedarf für auswärtige Verpflegung deines Kindes kannst du nicht geltend machen. Diese sind aus den Regelleistungen (Sozialgeld d. Kindes) oder Einkommen (Kindergeld, Unterhaltspflicht) zu bestreiten.
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