Umzug und Auszug des KIndes

  • Ich schlage mich zur Zeit mit zwei Problemen herum und hoffe das mir hier vielleicht einer weiterhelfen kann.Ich bekomme noch bis mitte nächstes Jahr ALG1 und mein Mann bezieht schon ALG2.Wir haben 5Kinder und wohnen in einer vier Raum Wohnung.Na chdem wir nun unsere Betriebskostenrechnung bekommen haben mußten wir einen sehr hohen Betrag nachzahlen der aber vom Amt übernommen wurde.Natürlich hat sich auch die laufende Miete dadurch erhöht und so bekamen wir den Bescheid das die erhöhte Miete nur für ein halbes Jahr getragen wird und wir uns doch nach einer anderen Wohnung um sehen sollen.Dies haben wir getan und auch was gefunden.Nun stellt sich mir die Frage ob wir von der ARGE den Umzug bezahlt bekommen würden und auch eventuell Geld für Neuanschaffungen die dringend nötig sind denn unsere Möbel sind schon 18 Jahre alt und würden einen Umzug nicht überleben.Vor allem die Kinderzimmer sind ziemlich angenutzt.Problem Nummer zwei ist unser Sohn.Er ist 18 Jahre alt und zur Zeit in Ausbildung.Er bekommt seit September monatlich 310€ und dadurch ist natürlich auch unser ALG entsprechend weniger geworden.Allerdings ist er der Meinung das er alles selbst behalten kann und ist nicht bereit etwas abzugeben.Nun möchte er ausziehen und da weiß ich nicht ob das einfach so geht.Meine Frage wäre nun kann er das und welche finanzielle Hilfe könnte er beantragen denn von seinem Lehrged plus Kindergeld kann er doch nicht alles bezahlen.Außerdem müßte ja die Wohnung auch noch eingerichtet werden.Kennt jemand sich da aus?????????

  • - Da der Umzug von der ARGE gefordert wurde, um die Kosten der Unterkunft zu senken, muss sie auch die notwendigen Kosten (Wohnungssuche, Umzugskosten, Maklergebühren, Mietkaution, Anfangsrenovierung der neuen Wohnung) übernehmen. Dazu muss jedoch ein Antrag auf Beihilfe gestellt werden, bevor die Kosten anfallen.


    - Ersatzbeschaffung von Haushaltsgegenständen (Möbel, Küche usw.) müssen aus den Regelleistungen bezahlt werden. Ggf. kann durch ein Darlehen eine sofortige Anschaffung überbrückt werden. Dazu ist ein Antrag bei der ARGE einzureichen, bevor die Gegenstände angeschafft werden. Eine Erstausstattung kommt nur in Betracht, wenn die Wohnung keine Einbauküche hat, die in der alten Wohnung vorhanden war aber dort verbleiben muss.


    - Wenn dein Sohn ausziehen will, muss er seinen Lebensunterhalt selber bestreiten können. Durch die u25-Regelung seid ihr als Eltern verpflichtet, den Unterhalt bis zu seinem 25. Geburtstag sicher zu stellen. D.h. notfalls muss er bis dahin bei euch wohnen bleiben, wenn sein eigenes Geld nicht ausreicht.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D