Hallo
Meine Frage ist folgende:
Ich bin in der Elternzeit, erhalte bis Ende dieses JAhres Elterngeld, ab Januar wollte ist ALG II in Anspruch nehmen. (nach den drei JAhren wieder arbeiten)
Ich habe gelesen, dass sowohl Kindergeld (rd. 150,-€ und Unterhalt, ca. 125,-€ als Einkommen mit angerechnet werden.
Allerdings sind doch sowohl der KINDESunterhalt (Unterhaltsvorschuss!) als auch das Kindergeld für das Kind. Wären also "kindliches Einkommen". zusammen sind das immerhin ca. 275,-€.
Bei ALG II hat das Kind jedoch nur Anspruch auf 207,-€.
Wie geht das denn?!
Oder wird es doch nicht voll mit angerechnet?!
Ansonsten würde ich ja lieber für mei kind keine Sozialleistungen beantragen (wäre ja MINUS). Ginge das?
Bin etwas irritiert.
Herzlichen Gruß an alle