Hallo, hätte da eine Frage. Ich bin Hartz4 Empfängerin. Meine Tochter, 19 Jahre alt lebt bei mir. Sie hat einen Vollzeitjob und verdient ca. 900 € im Monat, ist also nicht mehr bedürftig. Nun will die Arge ihre Abrechnung und die Kontoauszüge sehen, meine Tochter weigert sich aber. Muss sie denn ihre Kontoauszüge und die Abrechnung der Arge vorlegen. Sie ist doch nicht mehr bedürftig. Die Arge sagt, weil sie eben noch in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Die Arge hat auch bei meinem Weiterbewilligungsbescheid einfach bei Bedarfsgemeinschaft den Namen meiner Tochter hingeschrieben. Ist das alles korrekt?
Ferner hätte ich noch gerne gewusst, ob die Arge ein Guthaben bei der Endabrechnung von Strom und Gas
mir abziehen kann? Oder gehört das zuviel gezahlte Geld mir?
LG gacze