Ich habe mit meinem Ex-Mann zwei Kinder (7 / 5). Während der Ehe lief das Kindergeld auf sein Konto. Jetzt sind wir geschieden und teilen uns die Kinder gerecht- also jeder die halbe Woche. Somit hat jeder Kosten wie Essen, baden, waschen, heizen usw für sie. Alles andere wie Kleidung, Schulbedarf usw wird gerecht geteilt. Der Unterhalt hebt sich somit auf, ansonst müste ja jeder die Hälfte an den anderen zahlen..
Soweit so gut. Da wir beide arbeiten (ich bis mittags und er voll) sind die Kinder in der Kernzeitbetreuung bzw Hort bis ich(oder er je nach Tag) sie abhole. Somit hab ich gesagt, er darf das Kindergeld (mir steht ja die Hälfte zu) behalten und damit den Hort finanzieren..
Jetzt pickt er sich aber die Rosinen vom Kuchen!! Somit laufen beide Kindergelder über ihn (sein Name) und er konnte sich ohne Probleme Steuerklasse 2 (ich hab 1) eintragen lassen. Ist das legal?? Und jetzt will er sich mit seiner Freundin ein Fertighaus bauen - auch da bekommt er "Rabatt" pro Quadratmeter, da er zwei Kinder angeben konnte..(obwohl offiziell ja nur zwei halbe über ihn laufen). Das grenzt doch an Betrug..!?
Ich erwarte von meinem neuen Partner ein Kind im März- wie wird das dann laufen? Als "drittes" Kind (ist ja mein drittes, das ich ernähren und versorgen darf) oder als "erstes" Kind der "neuen" Familie. Besonders wichtig ist die Frage, wenn das Kind in den Kidergarten kommt- den da zahlt ein "Einzelkind viel mehr als ein "drittes" Kind..Soviel ich weiß bekommt man für ein "drittes" Kind nicht mehr Kindergeld als für ein "erstes" Kind.
Das war jetzt viel Text und viele (versteckte) Fragen.. kann mir jemand helfen??
Vielen Dank im Vorraus!!