brauche dringend hilfe

  • ]Hallo,ich habe da mal eine Frage an euch und hoffe das sich hier jemand finden wird der mir auf alle meine Fragen oder wenigstens auf die ein oder andere eine Antwort geben kann. Mein Mann und ich haben uns getrennt,und wir haben eine gemeinsame Tochter von 2 jahren. Nun zeiht er aus,und ich möchte gerne hier wohnen bleiben,so das wenigstens unser Kind auch ihre Gewohnte Umgebung nicht auch noch verliert.zur Zeit bin ich noch im Mutterschutz,und gehe also nicht arbeiten. Ich habe keine Ahnung was nun alles auf mich zukommen wird,wo ich mich über alles informieren muß usw.
    Wir wohnen in einer 100qm Wohnung die 375 euro kalt,so eine große Wohnung steht mir aber für mein Kind und mich nicht zu. Aber wie ich erfahren habe liegt der Satz von der Miete die das Amt bezahlen würde auch beu 375 euro kalt. Wäre es nun möglich das ich doch in der Wohnung bleiben könnte??
    freue mich ueber jede antwort


    lg und danke im vorraus

  • hallo, ich kann nur aus meiner erfahrung sprechen. ich bin mit meiner tochter in eine 80qm große wohnung gezogen, das war dem amt egal,den meine kaltmiete liegt nur bei 307,42.
    du müßtest eigentlich mit deinem kind im mietsatz liegen. ist das der fall,so besteht das amt auch nicht auf einem auszug.

  • Selbst wenn die Miete (inkl. Nebenkosten) im zugelassenen Bereich liegen, gibt es spätestens bei der Jahresabrechnung ein böses Erwachen, denn dann werden nur die zulässigen qm anerkannt und alles was drüber ist, muss man dann aus dem Rs selbst bezahlen!!

  • hallo vielen dank dafür schonmal! aber das verstehe ich nicht denn in dem fall geht es ja nach kaltmiete und nicht nach qm was soll man denn da mehr zahlen,oder nachzahlen???


    Wo kann man sich denn genaustens informieren macht man das beim arbeitsamt oder wo???


    liebe grüsse Aileen

  • Doch die qm richten sich nach der Personenzahl und somit sind die 100 qm für 2 Personen (laut SGB II) zu groß. Euch stehen demnach bis zu 60 qm zu, die voll übernommen werden, soweit die Miethöhe nicht überschritten wird. Unerheblich ist, wieviel Zimmer die Wohnung hat.


    Du kannst aber auch in der Wohnung bleiben, musst aber damit rechnen, dass du einen erheblichen Teil der Miete selber tragen musst. Solltest du eine Betriebskostennachzahlung haben, dann werden auch hier nur die zulässigen Werte übernommen, desgleichen werden eventuelle Mieterhöhungen nicht übernommen.


    Natürlich KANN die Arge sagen, dass die Wohnung zu groß ist, aber die Miete ist ok, aber ich denke spätestens bei Nachforderungen wird die Arge sich sträuben das mitzutragen.


    Wenn du es allerdings schriftlich hast, dass die Arge alle, auch zukünftigen, Kosten übernimmt, dann kannst du in der Wohnung bleiben.


    Deine Arge muss dir sagen, wie die Mietkostenhöhe/qm sich zusammensetzt und was dir zusteht.