Zusammen ziehen

  • Hallo zusammen,hab mal Frage. Ich und mein Freund wollen demnächst zusammen ziehen. Er ist in Arbeit und hat ein Nettolohn von ca.900 euro und 1 Kind was bei Ihm lebt,Ich bin mit 1 Kind im ALG2. Was müssen wir beachten und hab ich dann noch anspruch auf Alg2? Haben Angst vor Einbuße von Leistung. Haben auch schon überlegt das ich mit meinem Sohn erstmal allein eine Wohnung dort nehmen. Wollen nach über 2 Jahren Fernbeziehung endlich zusammen sein,denn die fahrkosten zu meinem Partner auf dauer von ALG2 zu bestreiten ist schwierig. Danke für euren schnellen Antworten.

  • Du wirst Einbußen haben, denn die Arge wird vermutlich von Anfang an von einer BG ausgehen und seinen Lohn als Einnahme anrechnen. Normalerweise hat man 1 Jahr "Karrenzzeit", aber die meisten Argen halten sich nicht daran!

  • Die ARGEN halten sich an das Gesetz. Nur dass das Gesetz hier Alleinerziehende benachteiligt. Grundsätzlich gilt, wenn in einem Haushalt Kinder zu versorgen sind (ob aus vorherigen Beziehungen oder gemeinsame) ist es eine BG. Die "Karenzzeit" gilt nur für Ledige ohne Kinder.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D