hallo zusammen wer kann mir helfen ich wohne zurzeit in einer 65m wohnung mit einem kohleofen ,ich habe vor einem jahr ein bandscheibenvorfall gehabt und musste operiert werden und kann deshalb die briketts nicht mehr bis in die 3etage schleppen und möchte ausziehen,bin verh habe 2kids im alter von 2und 4,aber wenn ich umziehe schaffe ich doch niemals die möbel selber zu schleppen aufgrund der bandscheibe ,die arge hat mich auch zum gesundheitsamt geschickt worauf die mir bescheinigt haben das ich nicht mehr als 5kg heben oder tragen darf,was musss ich machen oder tun damit ich hilfe bekomme und in welcher weise ich hilfe bekommen würde,also ich würd mich wahnsinnig freuen wenn ihr mir mit antworten helfen könntet
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In Verbindung mit dem Gutachten des GA hast du rechtlichen Anspruch auf Umzugshilfen, sodass ein Umzugsunternehmen beauftragt werden kann und die Kosten von der ARGE zu übernehmen sind. Jedoch ist der Umzug, wie generell bei Kostenübernahme, zu beantragen und die Zusicherung abzuwarten. Es können auch Auflagen gemacht werden (z.B. Anzahl der Kostenvoranschläge).
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In Verbindung mit dem Gutachten des GA hast du rechtlichen Anspruch auf Umzugshilfen, sodass ein Umzugsunternehmen beauftragt werden kann und die Kosten von der ARGE zu übernehmen sind. Jedoch ist der Umzug, wie generell bei Kostenübernahme, zu beantragen und die Zusicherung abzuwarten. Es können auch Auflagen gemacht werden (z.B. Anzahl der Kostenvoranschläge).
vielen dank the next one für deine schnelle antwort,noch ne letzte frage,falls ich aber einen vollzeitjob finde wo ich nur leichte tätigkeiten verüben kann,dann bin ich ja sozusagen ja nicht mehr hartz4 empfänger sondern ein ganz gewöhnlicher arbeiter,muss ich dann selbst für die kosten aufkommen,wel ich habe ja noch was mit der bandscheibe,gegebenfalls wer hilft mir denn da,natürlich wäre das nicht viel was ich verdiene ich müsste noch einstiegsgeld beantragen und wäre nicht ganz weg von der arge
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Wenn du wieder einen Vollzeitjob hast und bestimmte Tätigkeiten nicht mehr selber ausüben kannst, da du schwerbehindert bist und dadurch Kosten entstehen, die du nicht selber tragen kannst, kannst du über die Sozialhilfe diese Leistungen erhalten:
§ 73 SGB XII schrieb:
Leistungen können auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.Zuständig ist dann das örtliche Sozialamt.
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