Seit 4 Tagen einen Job. Bis zum ersten Gehalt dauert es noch. Wie Miete zahlen?

  • Hallo,


    ich bin neu hier und habe einige Fragen.
    Ich hab seit 4 Tagen eine Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Noch hab ich es der Arge nicht gemeldet. Am 8.10.08 angefangen Vollzeit zu arbeiten. Bruttolohn ist 1200 Euro. Meine Freundin ist Hartz 4 Empfängerin und wir haben eine kleine Tochter. Eigentlich würden wir am 30.10.08 wieder Hartz 4 (1230 Euro) bekommen. Naja das ist eigentlich meine Frage. Ich kriege ja erst am 15.11.08 zum ersten mal Gehalt. Am 5.11.08 wird aber Miete etc abgezogen. Müsste ich eigentlich noch 1 mal Hartz 4 kriegen oder wie ist dieser Übergangsmonat genau?


    Lieben Dank an jeden, der mir behilflich sein kann

  • Mal ne Frage: Wann wolltest du melden, dass du arbeitest? Du hast eine Arbeitsaufnahme umgehend anzumelden!


    Nun zu deiner Frage, die sich natürlich nun etwas anders gestalten könnte. Normalerweise hast du für diesen Monat (ab dem 8.10.) keinen Anspruch auf Leistungen mehr. D.h. die Leistungen sind zurückzuzahlen. Ebenso verfällt ein leistungsanspruch ab November. Dies kannst du nicht damit "überbrücken" in dem du mit deiner Arbeitsmeldung wartest, bis du Gehalt bekommst. Hier ist es wichtig, dass du einen Antrag stellst, dass die die Leistungen bis zum Gehaltseingang darlehensweise gewährt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Also TheNextOne am 8.10 hatte das arbeitsamt zu. Ich wurde am 7.10 in die Firma bestellt und das um 19 Uhr. Ich sollte noch am gleichen Tag vorbei kommen und am nächsten arbeiten. Eigentlich arbeite ich für einen Hungerlohn aber ich bemühe mich für eine gute Zukunft. Mir ist es egal ob ich für weniger Geld arbeiten gehe etc. nicht alle Hartz 4 Empfänger sind Schmarotzer. Am Donnerstag hat meine Lebensgefährtin die Arge angerufen und Bescheid gesagt, dass ich eine Arbeit aufgenommen habe. Das hat die nicht weiter Interessiert. Sie meinte nur ja Fragen etc kann sie nicht beantworten. Wir haben der Arge bescheid gesagt aber halt noch nicht schriftlich abgegeben da wir echt viel um die Ohren haben, dermaßen gereißt sind. Ich bin jeden Tag von 4 Uhr morgens bis 15 Uhr auf der Arbeit. Dann hat die Arge auch schon zu. Also mussten wir einen Brief an diesem Wochenende erstellen und der Arge in den Briefkasten werfen. Ne ich hatte ganz bestimmt nicht vor die Zeit mit Nichtberichten der Arbeitsaufnahme zu überbrücken. So ein Mensch bin ich nicht.


    Aber Danke für die Unterstellung.

  • Ich habe nix unterstellt, ich habe nur den Hinweis gegeben, dass man es halt nicht überbrücken kann. Ganz allgemein.


    Zur Meldung braucht man keinen Brief erstellen, da reicht der Vordruck der ARGE: Veränderungsmitteilung.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hy,


    das Problem hatte ich auch im Februar diesen Jahres, als ich für 7,50€/ Std. bei ner Zeitarbeitsfirma angefangen habe.


    Meine erste Lohnzahlung in höhe von 903,-€ erhielt ich am 20 März.#


    Auf die anfrage beim AGAS wie ich am 1.März die Miete Zahlen soll, meinte mein SB. nur," Hohlen Sie sich doch einen Vorschuss von Ihrer Firma, bei uns bekommen Sie erst wieder Geld sobald wir die Lohnabrechnung haben. "


    Die Lohnabrechnung erhielt ich am 24 März, habe sie gleich Kopiert und ans AGAS geschickt.


    Erste Nachzahlung vom AGAS kam am 18 April.
    Seither warte ich immer auf die Aufstockung vom Amt ca 3-3,5 Wochen.


    Einzige Info vom Amt: " Regelmäßig zu Spät ist auch Regelmäßig. "


    Seither bin ich dank einem super Vermieter mit einer Miete einen Monat im Verzug.


    Ein Antag auf Übergangsgeld wurde ohne weitere gründe Abgelehnt.


    Das Geld für Februar durfte ich behalten.

  • Irgendwie ist das doch echt ein Fehler an Hartz 4. Man bemüht sich und tut und macht und dann auch noch sowas. Gerechtigkeit ist echt was anderes. Aber wenn es die eigene Miete wäre, würde das schon ganz anders aussehen. Man lebt schon am Minimum und dann kennt man nicht mal seine Rechte und die Arge klärt einen ja sowieso nicht auf. Die sind aber auch alle von Argentur zur Argentur unterschiedlich. Haben sogar neuerdings erfahren, dass wenn man eigenständig eine Arbeit gefunden hat 400 euro dafür extra beantragen kann. Man darf den Arbeitsvertrag aber nicht vorher unterschreiben. Das sagt einem aber keine und Arbeitsklamotten...wie siehts damit aus? Gerade in einer Zeitarbeitsfirma als Helfer......
    naja gibt ja schlimmeres. Deutschland hat wenigstens ein Sozialnetz.

  • Hallo Leute!


    Sorry das ich mich einmische, aber es ist so wie The Next One im Grunde richtig erklärt hat - allerdings stört mich da etwas was nicht ganz richtig ist!


    Arbeitsaufnahme muss unverzüglich gemeldet werden sonst drohen Sanktionen - z.B. wenn der Verdienst nicht reicht ( Familie mit Kind ) und immer noch ein Anspruch nach ALG II als Aufstockung besteht!


    Es gibt des weiteren die Möglichkeit eine sogenannte Eingliederungsbeihilfe zu beantragen, sorry das ich das so deutlich schreibe - Boxbeutel Dein Fallmanager ist ein Arsch, die Argumentation mit dem Vorschuss ist zwar richtig, aber ebenso hätte er auch darauf aufmerksam machen müssen das es eben diesen Antrag auf Einglieder bzw. Überbrückungshilfe gibt!


    Diesbezüglich zu The Next One - falsch ist das dies Darlehnsweise zu bewilligen sei, vielmehr besitzen die ARGE Mitarbeiter die Dreistheit mit dieser Argumentation die im Grunde klare Leistung indirekt vom Antragsteller selbst aufbringen zu lassen. Auch hier werden die Antragsteller bewusst, ich behaupte bewusst falsch informiert und da kein Widerspruch zu erwarten ist kommt man von Amtswegen mit dieser Dreckigkeit durch!


    Ich kann nur raten, den Antrag bzw. das Vorgehen in einer Niederschrift beim Teamleiter nachträglich zu erfassen und dann Klage vor dem Sozialgericht einzureichen!


    An der Reaktion lieber Boxbeutel 2 wirst Du schon erkennen das die Jungs nicht im Recht sind und dann muss man auf diese Feststellung bestehen, die Niederschrift im Wortlaut prüfen und gegebenenfalls nochmals korrigieren!


    Und das ziegt mir das die ARGEn den Psychosozialen Aspekt sicherlich nicht in der Form vertreten wie dies die bisherigen Organisationen getan haben, so wird an der Mündigkeit und Selbstbestimmung der Bürger Stück für Stück geknappst!


    Eingliederungsbeihilfe steht in der Regel immer zu, schon weil der Weg zur Arbeit in vielen Fällen mit Mehrkosten behaftet ist!


    Ps.: Es gibt auch schon Gerichtsurteile dazu, habe nur nicht die Zeit euch das alles abzunehmen, also sucht bitte auch mal selbst etwas danach!



    Gruß und viel Erfolg

  • Horst : Ich kann deine Verbitterung voll und ganz verstehen, muss dich aber korrigieren.


    Da es bei den Mobilitätshilfen bei Arbeitsaufnahme um KANN-Bestimmungen handelt, können die ARGEN bzw. Arbeitsämter nach Ermessen entscheiden, ob sie Hilfen gewähren und in welcher Form.


    Ebenso sind Leistungen nach SGB II zunächst als Darlehen zu gewähren, um eine Sicherung des Lebensunterhaltes zu gewährleisten, bis über den tatsächlichen Anspruch entschieden werden kann.


    Es ist dann selbstverständlich, dass aus den Darlehen Regelleistungen entstehen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (z.B. Gehaltseingänge erst im darauffolgenden Monat usw.).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo The Next One!


    Ich weis ja das Du als Beamter sogar auf unsere Seite stehst, aber besagte "Kann" Bestimmungen sind doch nichts anderes als Ausreden. Können kann man wenn man will und wenn man nicht will kann man nicht und das ist eine Demokratische Lösung? Da lache ich mir ja den Ast weg, solche Bestimmungen sind doch nur dazu da um im Falle eines übermässigen Druckes von der Öffentlichkeit nicht entblöst da zu stehen!


    leute die so arbeiten zeigen mir das sie eines nicht haben, nämlich Rückgrat! Wie sagt man so schön, kein Arsch in der Hose aber Lapaloma pfeifen.


    Die Staatsbediensteten finden immer einen Weg zu erklären das dieser Staat dieses und jenens nicht leisten kann, aber den Gürtel enger schnallen dürfen immer nur die kleinen Leute.


    Frag Dich doch mal wieviele Kollegen von Dir denn diese Kann-Bestimmungen überhaupt kennen??


    Wenn's um die Banken geht, die Reichen da wird alles getan um eine Lösung zu finden aber bei den paar Millionen armen Schweinen die zuschauen müssen wie sie so eben über die Runden kommen kommt man dann mit "Kann"-Bestimmungen. Was die mich können kann ich Dir sagen, aber das weist Du ja sowieso!


    Ich denke man sollte Druck machen, den man kann ja auch mal ausrasten und dem Sachbearbeiter eine für seine Kann-Bestimmung verpassen, muss man ja im Grunde auch nicht aber man kann ja mal, nur so wegen der Alternativlösung!


    Gruß

  • Also, Horst, ich arbeite weder in einer Sozialbehörde noch in einer ARGE noch in einer Arbeitsagentur, bitte berücksichtige das ein wenig.


    Ich kenne mich halt in einigen Gesetzen (u.a. eben SGB II, III, IX und XII) in soweit aus, dass ich weiß, wie ich diese Texte lesen muss, damit sie rechtsgültig bleiben. Gerichte haben eine andere Macht, und können eine andere Auslegung auch durchziehen. Da ist der Spruch: auf Hoher See und vor Gericht ist man dem Schicksal ausgeliefert genau richtig.


    Es wäre natürlich ein Einfaches, die Gesetze mit einer KANN-Bestimmung in eine SOLL- oder MUSS-Bestimmun g umzuwandeln, jedoch fehlt dann die Einzelfallprüfung. Es gibt jedoch zu jeder KANN-Bestimmung auch Vorgaben (Dienstanweisungen, Vorschriften und Gerichtsbeschlüsse), die bindend werden. Nur an diese kommt man sehr schwer heran, sodass man oft die kleinen Lücken nicht herausfindet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo The Next One!


    Es ging auch nicht gegen Dich, sondern vielmehr darum das Boxbeutel 2 die Info hat das hier für Ihn Möglichkeiten gegeben sind und das diese von vielen ARGE Mitarbeitern entsprechend der Dienstanweisung unberücksichtigt oder falsch interpretiert werden!


    Das hat für mich keinen Sozialen Aspekt sondern lediglich einen Vorsatz, nämlich den Tatbestand vorsätzlicher Unterlassung von Hilfsmöglichkeiten zum Nutzen der Kommunalkassen!


    Gruß