Studium finanzieren???nicht Bafögberechtigt & kein Hartz 4 Anspru, Freundin Hartz 4,

  • Hallo,


    ich 23 möchte gerne Studieren. Ich lebe zusammen mit meiner Freundin und unserer Tochter in einer eigenen Wohnung. Nun ist es so, dass meine Eltern zu viel verdienen und ich kein Bafög kriege. Gehe ich aber studieren bekomme ich kein Hartz 4 mehr. Nur meine Freundin und meine Tochter. Das heißt, dass meine Eltern mein Studium und meinen Lebensunterhalt finanzieren müssten. Dies möchte ich aber nicht. Ich möchte es selber finanzieren. Könnte ich neben dem Studium einen Minijob machen auf 400 Euro Basis? sodass ich wenigstens meinen Lebensunterhalt finanzieren kann oder würden diese 400 Euro komplett meiner Freundin mitangerechnet werden? Denn von irgendwas muss man ja auch leben.....


    Vielen Dank schonmal

  • Da du eigentlich Bafög bekommen könntest, steht dir kein ALG II zu. Ob nun du dir selber oder deine Eltern dir den Unterhalt finanzieren, ist egal. Selbstverständlich wird jedoch ein Teil, nicht das ganze Einkommen eines Minijobs, als Einkommen für die BG angerechnet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ich als Student, der zusammen mit einer Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, die Hartz 4 bekommt, kriege kein Hartz 4 weil man das als Student nicht kriegt und auch kein Bafög. Hab ich versucht, versuch, versucht. Meine Eltern verdienen zu viel. Ich würde null Euro kriegen. Tja dann bin ich wohl die Lücke im System. Junge Familien, die in dieses Hartz 4 reingeschoben werden und auch noch eine gute Bildung (Zukunft) haben wollen. Haben es ohnehin schon schwer und nun wird auch noch der Zukunftsweg verbaut. Und wenn ich den ganzen Tag schuften, malochen würde.

  • Vollkommener Quatsch. Selbstverständlich bist du HartzIV berechtigt. Siehe Deutsches Sozialgesetzbuch II, Paragraph 7, Absatz 6, Nummer 1. Es ist ausdrücklich geregelt, dass wer nicht nach dem Bafög-Gesetz gefördert werden kann, Anspruch auf ALG II hat. Es ist nicht relevant, ob der Studierende, drei viertel, sieben sechstel oder gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn ich dieses Gewäsch schon wieder höre von den ganzen Leuten, die keine Ahnung haben!!! Also, es bedeutet für dich: Du stellst jetzt einen Antrag, anbei muss der Ablehnungsbescheid der zuständigen Bafög-Behörde sein, falls du ihn jedoch noch nicht besitzt, musst du leider vorher einen Bafög-Antrag stellen. Du verweist außerdem darauf, dass deine Lebenssituation (mit Freundin, etc.) ein schwerwiegender Grund ist, sodass du bereits unter 25 nicht mehr zu Hause wohnen kannst. Normalerweise sind diese Personen unter 25 von den Leistungen ausgeschlossen (eigene Wohnung). Sollte von der ARGE dennoch ein Ablehnungsbescheid kommen, legst du per Fax Widerspruch ein (formlos) und sorgst möglichst dafür, dass du von diesem Widerspruch einen Nachweis hast. Mit diesem und allen anderen Unterlagen, die du schon bei der ARGE einreichen musstest (Kontoauszüge,Mietvertrag,etc.) gehst du zu einem zuständigen Gericht, meist Amtsgericht oder auch Verwaltungsgericht genannt, suchst die Rechtsantragsstelle auf, in der Hartz IV-Verfahren in erster Instanz immer kostenlos sind!!! und wirst mit einer Einstweiligen Verfügung das Geld vollstrecken lassen (Dauer ca. 2 Wochen). Die Aussichten von dir auf Akzeptanz der einstw. Verfügung sind sehr gut, da ja die oben genannte Rechtsgrundlage s.o. besteht. Es gibt also diesen Weg oder du findest einen anderen. MFG :p

  • Hartzzwölf : Grundsätzlich ist jemand nicht ALG II berechtigt, wenn er eigentlich Bafög beziehen könnte (§ 7 Abs. 5 SGB II). Die von dir erwähnte Ausnahme des Absatz 6 Nr. 1 regelt, dass wenn er die untenstehenden Regelungen nicht erfüllt, und nur dadurch keinen Anspruch auf BaFöG hat, ALG II beziehen kann.


    § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II schrieb:


    (6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,
    1.die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder
    ...


    § 2 Abs. 1a BaFöG regelt, wenn er nicht mehr zuhause wohnt und die Ausbildungsstelle nicht von der Wohnung der Eltern aus erreichbar wäre, er einen eigenen Haushalt führt und verheiratet war oder ist oder einen eigenen Haushalt führt und mindestens mit einem Kind zusammen lebt, bekommt er BaFöG.


    Er wohnt nicht mehr bei seinen Eltern. Er führt einen eigenen Hausstand und lebt mit einem Kind zusammen. Also hat er Anspruch auf BaFöG, weil er die Bedingungen erfüllt.


    Saturn123 bekommt jedoch keine BaFöG-Leistungen, weil seine Eltern zuviel verdienen und nicht, weil diese Vorraussetzungen nicht erfüllt sind.


    Bevor man hier andere als unwissend hinstellt, sollte man die Beiträge der Hilfesuchenden und die Gesetztestexte genau durchlesen und dann seinen Kommentar abgeben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D