Ich ALG2 + 2 Kids, er Berufstätig - Zusammenziehen ?

  • Hallo ihr lieben,


    Ich bin alleinerziehend, habe 2 Kids (4+7), mein Schatz und ich würden gerne zusammenziehen, aber haben Angst das wir dann so wenig Geld bekommen. Hat jemand Erfahrung mit sowas?


    Hier mal ein paar Fakten:
    Ich bekomme 1150 Euro ALG2, 308 Kindergeld 125 UVG, 66,90 Kostenaufwändige Ernährung und für meinen Sohn einen Mietzuschlag weil er schwerbehindert ist. Die Kids sind nicht von meinem jetzigen Freund.
    Mein Schatz verdient Brutto 1200 Euro, netto ca 900 Euro.


    Laut der regionalen Mietstufe darf unsre Wohnung für 4 Personen 590 Euro kalt kosten, zu den Nebenkosten habe ich nichts gefunden.


    Diverse Alg-2 Rechner spucken Werte zwischen 400 bis 1000 Euro aus, die ich (oder wir) dann noch an Arbeitslosengeld bekommen würde. Wie läuft das finanziell tatsächlich ?

  • Berechnungsgrundlage:


    ..316 € für dich
    +316 € für deinen "Schatz"
    +211 € für Kind 1 (4-jährig)
    +211 € für Kind 2 (7-jährig)
    +771 € für KdU (nur Nebenkosten ohne Einschränkung berechnet)
    = 1825 € Gesamtbedarf


    Anmerkung: Genaue Mietkosten kannst du hier berechnen.


    ..900 € Einkommen deines "Schatzes"
    +308 € Kindergeld
    +125 € Unterhaltsvorschuss
    =1333 € Gesamteinkommen der BG


    Damit ergibt sich ein ALG II Betrag von höchstwahrscheinlich 492 €.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo, Danke für Dein Posting. Das ist doch schonmal etwas aufschlussreicher.
    Nun ein paar Fragen:


    Ich nehme mal an das die Arge von einer angemessenen Wohnung für 4 Personen, also 90m2 ausgeht ? Bei der Mietspiegelberechnung kamen wir tatsächlich auf 7,77Eu/m² kalt. Ist das auch der Satz den die Arge für 90m² zahlen muss, oder haben die "eigene" Mietspiegel?


    Ich habe gesehen das es ein Gerichtsurteil für Schwerbehinderte in Bezug auf den Wohnraum gibt. Da mein Sohn dieses tatsächlich ist (100% gehbehindert), ob und wie kann man so etwas geltend machen? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a400d79c04.php


    Kann man sonst welche schwerwiegenden sozialen Umstände geltend machen, wie z.b. Lebensbedrohliche chronische Erkrankungen, Pflegestufe des Sohnes, o.ä.?


    Wie sind die Mietkosten in Deine Berechnung einzufügen?


    Gruss

  • hau deinem beknackten SB den §7 SGB2 um die Ohren. Da heißt es nämlich unter Anderem:


    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören


    1.
    die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
    2.
    die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
    3.
    als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen


    a)
    der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    b)
    der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,
    c)
    eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,


    4.
    die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1.
    länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Code
    1. Speziell diese letzen 4 Punkte sind bei meinem Freund und mir nicht der Fall, doch die Regel zeigt ja das die Arge erstmal von dieser Einstehensgemeinschaft ausgeht. Wie umgeht man das am klügsten?


    Danke & Gruss

  • Zur Frage mit der Schwerbinderung und dem zusätzlichen Mietraum: Pro Person werden 15m² als angemessen berechnet. Also einfach 15m² hinzufügen.


    Zu der Geschichte mit dem BG und Partner. Du zitierst den Text richtig, jedoch trifft bei dir der Punkt Abs. 3a Nr. 3 bei dir zu. In deinem Haushalt sind Kinder zu versorgen. Dabei ist es unerheblich ob es gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Beziehungen sind. Somit bilden Alleinerzihende immer eine BG mit ihrem Freund, wenn sie zusammenziehen. Zu beachten ist das kleine Wort ODER hinter Punkt 3. Das heißt, einer der 4 Punkte muss vorliegen, nicht alle 4.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Zur Frage mit der Schwerbinderung und dem zusätzlichen Mietraum: Pro Person werden 15m² als angemessen berechnet. Also einfach 15m² hinzufügen.
    Das wird warscheinlich genau das sein was ich schon bekomme.


    Zu der Geschichte mit dem BG und Partner. Du zitierst den Text richtig, jedoch trifft bei dir der Punkt Abs. 3a Nr. 3 bei dir zu. In deinem Haushalt sind Kinder zu versorgen. Dabei ist es unerheblich ob es gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Beziehungen sind. Somit bilden Alleinerzihende immer eine BG mit ihrem Freund, wenn sie zusammenziehen. Zu beachten ist das kleine Wort ODER hinter Punkt 3. Das heißt, einer der 4 Punkte muss vorliegen, nicht alle 4.
    Das ist ja mistig das dieses Gesetz nicht greift, nur weil ich Kinder habe.
    Dann kann ich mir ja eigentlich nur noch überlegen, ob ich die neue Wohnung für mich alleine anmiete. ( und die Kids endlich mal jeder ein eigenes Zimmer bekommen was ja auch nicht zu verachten ist...)
    Weil von insgesamt 2000 Euro können wir so nicht Leben, mein Freund hat ja auch ein Auto mit dem er zur Arbeit fahren muss... Dann wohl besser getrennt leben bis ich aus Hartz4 rauskomme


    Troztzdem danke soweit für deine Hilfe. :)