Hallo,
ich wohne mit zwei Kindern in einer 78 qm großen Wohnung. Die Wohnung kostet warm 615 EUR ; gem. Amt dürften es nur 505 EUR und 75 qm sein.
Ich beziehe eben keine Leistungen, habe ich auch noch nie.
Aber wenn mein Elterngeld ausläuft, bin ich noch ein weiteres Jahr zu Hause, in dem ich kein Einkommen habe. Anschließend fange ich wieder bei meinem Arbeitgeber an.
Nun werde ich in dem einen Jahr wohl leider auf finanzielle Hilfe angewiesen sein. In meiner Wohnung würde ich schon gerne bleiben, da ich ja definitiv nach einem Jahr wieder arbeite und genug Geld haben werde.
Wie sieht das seitens der Arge aus? Wenn ich in der Wohnung bleibe, was würde da vom Amt dann übernommen , was nicht?
(Im Grund genommen würde sich das ja gar nicht rechnen, für diese eine Jahr umzuziehen. Diese Kosten und Aufwand dafür wäre letztlich viel teurer. Das das kein Argument ist, ist mir natürlich klar. Die können ja nicht wissen oder davon ausgehen, daß ich wirklich ein Jahr später wieder arbeite.)
Grüße
ahhpunkt
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habe mich bei der Überschrift vertan, sollte heißen, für 1 Jahr zu teuer, nicht für ein halbes -sorry-
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Dü müsstest die Kosten, die zusätzlich entstehen von der Regelleistung finanzieren. Also 110 € monatlich + Nebekostenabrechnung zu ca. 18%.
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Hallo,
na ja, das wäre ja für einen Übergang machbar.
Nach eine Frage? Wie berechnen sich die 18 % bei den Nebenkostenabrechnungen? Weil die Wohnung etwas um soviel zu teuer ist? Oder ist das ein genereller Prozentsatz?
Von den qm oder Nebenkosten her ist meine Wohnung gar nicht/ fast gar nicht zu teuer. Die Kaltmiete ist halt recht hoch, weil es eine relativ neue Wohnung ist.
LG
ahhpunkt -
Die 18% sind die Umrechnung der Mietkosten von den tatsächlichen auf die angemessenen. Grundlage ist hier zum einen der m²-Preis (tatsächlich 8,20 €, angemessen 6,73 €) und die Wohnungsgröße (tatsächlich 78m², angemessen 75m²).
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