gleich 2 fragen :-(

  • hallo, ich habe da mal gleich zwei fragen.
    ich bin leider auch hartz IV emfänger und lebe mit meiner 18 jährigen tochter zusammen. jetzt fängt meine tochter eine arbeit an, da sie keine ausbildung bis jetzt gefunden hat. sie bekommt in der ersten 3 monaten 7€uro die std, danach 10 €uro brutto. jetzt hat man mir erzählt das die ARGE uns fast alles anrechnet. stimmt das???? ich mein es kann doch nicht sein, das meine tochter bestraft wird weil ich keine arbeit habe.
    meine zweite frage ist,wenn meine tochter auszieht, muß ich dann auch meine wohnung verlassen???? die kaltmiete bei mir beträgt 307,42 + nebenkosten. ich mein billiger geht es in düsseldorf wo ich wohne nicht mehr.


    wäre klasse wenn mich einer aufklären kann


    lieben gruß bikerin64

  • Zu Frage 1:


    Es kann nur das Einkommen deiner Tochter angerechnet werden, was den doppelten Regelsatz und das 1,5-fache ihres Mietanteils übersteigt.


    § 1 Abs. 2 ALG II - V schrieb:


    ...
    (2) Bei der § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Satzes der nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch maßgebenden Regelleistung zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11 Abs. 1, 3, 3a und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.


    Zu Frage 2:


    Wenn die Wohnung dann nicht mehr angemessen ist (die Kosten überschreiten die Kosten einer 45 m² großen Wohnung), wirst du aufgefordert, diese Kosten durch Umzug, Untervermietung oder auf einer sonstigen Weise innerhalb einer Frist (die bis zu 6 Monate betragen kann) zu senken. Nach Ablauf der Frist werden die KdU ansonsten auf das Maß reduziert, die eine angemessene Wohnung verursachen würde.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D