Umzug in andere Stadt!!

  • Hallo,


    also ich mache in Köln eine schulische Ausbildung (sie geht noch bis 2011), habe ausserhalb von Köln eine eigene Wohnung und bekomme von der Arge volle Leistungen, da ich ja in der Ausbildung kein Geld bekomme, ausser Kindergeld. Ich habe jeden Tag einen Weg von 27 km vor mir. Ich würde jetzt gerne umziehen und zwar in eine Stadt, wo ich nur einen Weg von 12 km haben. Ich habe dort auch schon eine Wohnung (aber noch nichts unterschrieben) und nächste Woche einen Termin bei meiner Beraterin. Was muss ich beachten? Wie läuft das mit der weiterzahlung von der Arge? Gibt es sonst noch was wissenswertes?


    Lg
    frinan

  • - Umzugsantrag stellen (scheint schon geschehen?)
    - darauf achten, ob eine neue ARGE zuständig wird, wenn ja, ist die auch zu befragen (angemessene Wohnungskosten)
    - erst den schriftlichen Bescheid abwarten, bevor du irgendwas in die Wege leitest (Umzug beauftragen, LKW mieten usw.), da erst die Kostenübernahme erklärt werden muss. Ansonsten bleibst du auf den Kosten hocken.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Meine Beraterin hat mir eine Mietbescheinigung in die Hand gedrückt und gemeint, wenn ich eine Wohnung habe,soll ich dass ausfüllen lassen und wieder zu Ihr kommen. Es wird eine neue ARGE zuständig weil es eine andere Stadt ist und meine Beraterin meinte Sie fragt dann in der neuen Stadt nach, also Sie hat sich da schon für mich nach dem Mietspiegel erkundigt, aber wie läuft das mit der Weiterzahlung für die Miete und den Lebensunterhalt? Muss ich bei der neuen ARGE einen kompletten Neuantrag stellen? Wenn ja, das dauert doch viel zu lange und ich kann doch nicht direkt den Vermieter auf die Miete und die Kaution warten lassen und wovon soll ich dann leben? Und die neue Wohnung habe ich erst zum 1.2.09 und wenn meine Beraterin mir das ok für alles gibt und ich wirklich bei der neuen ARGE einen Neuantrag stellen muss, kann ich dass dann jetzt schon machen oder muss ich wirklich erst dafür umgemeldet sein?
    Und Übernahme für Umzugskosten brauche ich nicht,wird mit der Familie gemacht!!


    LG

  • Wenn du erst zum 1.2.09 umziehst, kannst du alles rechtzeitig beantragen. Dann läuft es ruhig an.


    Sobald festgestellt ist, dass die neue Wohnung angemessen ist, muss aber von der neuen ARGE schriftlich erfolgen, kannst du einen Neuantrag bei der neuen ARGE stellen, der dann mit dem Umzugstag gültig wird. Bis zum Umzugstag bleibt alles beim alten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


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  • Sorry für die vielen Fragen, aber will das so problemlos wie möglich hinter mich bringen!!!
    Heißt es nicht, dass man erst bei der ARGE einen Antrag stellen kann, wenn man dort auch gemeldet ist? Bin ich ja dann nicht in der neuen Stadt, bleibe ja bis Ende Januar bei meiner alten Wohnung gemeldet!


    Lg


    P.S. Vielen Danke an THE NEXT ONE!!

  • Du stellst ja nicht sofort den Antrag, dies reicht aus, wenn du ihn Anfang Januar stellst.Also wenn absehbar ist, dass du wirklich umziehst.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Eine Frage habe ich aber noch. Die Kaution wird ja von der ARGE als Darlehen gezahlt, also ich zahle es ja monatlich ab. Aber wie hoch ist die Grenze der Kaution, die die ARGE als Darlehen gewährt?????


    Und darf die Kaution überhaupt von der Regelleistung abgezahlt werden? Habe zumindest viele Urteile gefunden, die es als rechtswidrig verurteilen. Die Arge kann die Kaution bei Auszug zurück verlangen, also macht man eine Abtretungserklärung oder wenn man wieder arbeitet, dann muss man es in Raten zurück zahlen! Ist das wirklich so richtig!!

  • Die Grenze der Kaution ist gesetzlich im BGB festgelegt. Sie darf nicht mehr als 3 Monatsmieten (kalt ohne Nebenkosten) betragen. An diese Grenze muss sich der Vermieter halten. Die ARGE hat bis zu der Höhe die Kaution zu leisten, sofern die Wohnung angemessen ist und eine Übernahme der Kaution zugesichert wurde. Die Zusicherung kann nicht aus dem Grund verwehrt werden, dass sie "zu hoch sei", wenn sich sich im Rahmen der Gesetze bewegt.


    § 551 BGB schrieb:


    (1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
    ...


    Die Rückzahlung der Kaution ist Verhandlungssache mit der ARGE. Wenn die Rückzahlung der Kaution entweder bei Auszug oder bei Wegfall der ALG II Vorraussetzungen (durch Arbeitsaufnahme usw.) vereinbart ist, steht der ARGE auch der bisdahin erwirtschaftete Zins zu.

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    Gruss R.


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