Umzug geht das noch?

  • Hallo,


    folgendes:


    Ich zog mai 2007 in eine stadt(1) dort habe ich das erste mal ALG2 Beantragt da ich die wohnung nicht zahlen konnte.mir wurde die wohnung(da zu groß) nur 6 monate bewilligt.nach meinem auszug aus der wohnung in stadt (1) bin ich in stadt 2 gezogen (aber immernoch gleicher KREIS) mir wurde auch sofort die wohnung bewilligt da sie 340 warm kostet .


    gestern bekam ich einen brief von der wohnbaugesellschaft das die miete um 50€ erhöht wird.
    Da in dieser wohnung damals ein Mesie gewohnt hat und müll bis zur decke gelagert hat ist diese wohnung sehr schimmelanfällig. meine farbe kommt von der wand selbst wenn ich nur ein kleines pster aufhängen möchte. und da meine familie jetzt aus stadt 2 ausziehen möchte will ich nicht alleine in stadt 2 versauern,ich habe leider keinen der mir bei solchen sachen hilft.


    nun meine frage: da ich schon 2 mal eine wohnung bezahlt bekommen habe ist es möglich das ich nochmal umziehen kann? einmal habe ich eine frist von 6 monaten bekommen um die kosten zu senken oder umzuziehen und das zweite mal haben die es komplett bewilligt.

  • Solang die Miete noch angemessen ist, liegt hier kein notwendiger Umzug vor. Der Umzug oder Wegzug von Verwandten oder Freunden ist kein notwendiger Grund.


    Die Umzugskosten werden dir somit nicht erstattet. Umziehen kannst du natürlich, wenn du auf die Übernahme der Umzugskosten nicht angewiesen bist. Dies scheint jedoch bei dir nicht der Fall zu sein. Die Kosten für die neue Wohnung müssen, wenn sie angemessen sind, von der ARGE übernommen werden.


    Für die Schimmelbeseitigung ist erstmal der Vermieter heranzuziehen. Erst wenn dieses erfolglos bleibt und eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen ist, kann ein Umzug erforderlich werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Das heisst auf deutsch ich darf nicht umziehen?


    Die umzugskosten sind relativ da ich sowieso nichts habe keine küche kein nichts!


    ich will aus dieser stadt raus da hier sowieso nichts passiert,jobangebote bekomm ich eh nicht das arbeitsamt kümmert sich eh nicht und ich habe keine möglichkeiten was zu suchen da ich eine sperre habe von 3 monaten und somit nichtmal eine fahrkarte für den bus bekomme

  • Den Umzug musst du dann selber organisieren. Mit Freunden, Verwandten usw. Kosten werden dir nicht erstattet. Du kannst dir also eine neue Wohnung suchen, mit der ARGE absprechen, die für die neue Wohnung zuständig ist, ob die Kosten angemessen sind, dann umziehen. Vor dem eigentlichen Umzug bei der alten Arge abmelden und bei der neuen Arge anmelden (Neuantrag stellen).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • ok werde mich mal erkundigen. sehe hier in dieser stadt keine zukunft für mich .keine arbeitsplätze,nichts.
    in der stadt wo ich grade lebe gibt es höchtens 4 -6 einkaufsläden und ohne ausbildung wollen die mich nicht.aushilfen suchen sie zurzeit nicht.


    bin total verzweifelt,habe ja eine sperre von 3 monaten habe auch keine finanziellen möglichkeiten mich nach einem job umzuschauen und in den zeitungen die hier ankommen ist ein pkw verpflichtet.also kein ausweg für mich.


    habe eh nichts ,von daher wirds ein billiger umzug .erstausstattung habe ich auch nicht beantragt.



    danke für die hilfe.


    Gruß vollmilch

  • geht das überhaupt so einfach?


    zu sagen ist ja das es ein anderer kreis ist.
    wenn ich bei der neuen arge einen neuantrag stelle muss ich doch auch dort wohnen oder?


    oder schickt mir die neue arge dann den bescheid zur alten adresse?
    verweisen die nicht auf die arge hier in der alten stadt?

  • also, die Feststellung, ob eine Wohnung angemessen ist, ist nicht an einen Antrag gebunden. Du stellst den Antrag, sobald die Wohnung angemietet ist, bzw. die Adresse dann feststeht. Dazu muss noch kein Umzug stattgefunden haben. Der Antrag gilt dann erst ab dem Tag des Umzuges.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D