Ein Bekannter bezieht Grundsicherung im Alter + 20% Schwerbehindert.
Wie ich jetzt erst wieder feststellen durfte, ist er laut AOK Schreiben seit über einem Jahr wieder nicht mehr in der Versicherung! :-((
Vorher als er ca. 1 Jahr Arbeitslosengeld 2 bezogen hat war er in der AOK.
Das Sozialamt muss doch die Beiträge für die Krankenversicherung übernehmen - oder sind diese bereits im Regelsatz - und der Betroffene müsste sich selbst wieder bei der AOK versichern und die Beiträge selbst bei der AOK bezahlen?
Gruß