Hallo,
ein Bekannter von mir bekommt "Leistung nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nach §42 ff. SGB XII sowie ein geringes Gehalt, da er in einer Behindertenwerkstätte arbeitet.
Er möchte nun umziehen, und eine schöne Wohnung ist auch gefunden worden.
Die Warmmiete der neuen Wohnung beträgt 375 EUR, also 15 EUR mehr als die 360 EUR-Grenze. Er ist bereit, die Differenz selbst zu bezahlen.
Wie ist nun die Vorgehensweise?
1) sich bei Hausverwaltung bewerben bzw. Mietvertrag unterschreiben UND DANN Antrag auf Umzug stellen?
oder 2) ERST Antrag stellen, und dann mit Hausverwaltung Kontakt aufnehmen.
Das Problem ist ja, dass eine Wohnung "schnell weg ist", und die Hausverwaltung möglicherweise schnell die Geduld verliert bzw. die Wohnung jemand anders gibt, der nicht erst auf irgendeine Amtsentscheidung warten muss.
An wen richtet man den Antrag im genannten Fall (wie gesagt: kein Alg2-Empfänger, sondern Grundsicherung)?
Danke für Eure Hilfe!!