Vorgehensweise Antragstellung Umzug

  • Hallo,


    ein Bekannter von mir bekommt "Leistung nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" nach §42 ff. SGB XII sowie ein geringes Gehalt, da er in einer Behindertenwerkstätte arbeitet.


    Er möchte nun umziehen, und eine schöne Wohnung ist auch gefunden worden.


    Die Warmmiete der neuen Wohnung beträgt 375 EUR, also 15 EUR mehr als die 360 EUR-Grenze. Er ist bereit, die Differenz selbst zu bezahlen.


    Wie ist nun die Vorgehensweise?


    1) sich bei Hausverwaltung bewerben bzw. Mietvertrag unterschreiben UND DANN Antrag auf Umzug stellen?


    oder 2) ERST Antrag stellen, und dann mit Hausverwaltung Kontakt aufnehmen.


    Das Problem ist ja, dass eine Wohnung "schnell weg ist", und die Hausverwaltung möglicherweise schnell die Geduld verliert bzw. die Wohnung jemand anders gibt, der nicht erst auf irgendeine Amtsentscheidung warten muss.


    An wen richtet man den Antrag im genannten Fall (wie gesagt: kein Alg2-Empfänger, sondern Grundsicherung)?


    Danke für Eure Hilfe!!

  • Es stellt sich erstmal die Frage, ob ein Umzug notwendig ist?


    Lediglich eine schönere Wohnung bzw. ein schönerer Ausblick aus dem Fenster macht einen Umzug nicht erforderlich.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Zu 1) Die Fahrtstrecke wird sich im Rahmen des zumutbaren Pendlerbereichs befinden (Arbeitszeit über 6 Stunden - Fahrtzeit bis zu 2,5 Stunden zumutbar; bzw. Arbeitszeit unter 6 Stunden - Fahrtzeit bis zu 2 Stunden zumutbar). Eine große und somit bedeutsame Kostenersparnis kann hier nicht geltend gemacht werden, da die neue Wohnung teurer als die bisherige ist. Es wird lediglich eine Verschiebung und eine wenn überhaupt minimale Senkung der Kosten stattfinden.


    zu 2) Dieser Grund muss zunächst aktenkundig sein. Z.B. durch Anzeigen bei der Polizei oder anderen Ordnungsbehörden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D