Hiiilfe........

  • Ab 12.12.08 läuft mein ALG 1 aus.


    >Habe mich jetzt mal auf dem Solzialamt informiert, ob mir ALG II "Hartz IV" zusteht.


    Dort wurde mir gesagt, ich könnte ein Darlehen bekommen. Aus diesem Grund;


    - Ich wohne im eigenen Haus. Ist ein 2-Familen Haus. 1 Wohnung ist vermietet "Kaltmiete 300 €.
    - Das Haus ist Schulden frei.


    Ich bin aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig. Ein Antrag auf EU-Rente liegt jetzt beim Solzialgericht. Hierüber ist noch nicht entschieden.


    Kann ist gezwungen werden das Haus zu verkaufen?


    Bin total verzweifelt.

  • Prinzipell JA!


    Zunächst ist einmal die Aussage, dass dir ALG II als Darlehen gezahlt wird, richtig. Dein Vermögen überschreitet die Grenze des Schonvermögens. Solang du dieses "überschüssige" Vermögen jedoch nicht verwerten kannst (Verkauf des Hauses oder einer Wohnung), erhälst du ALG II als Darlehen.


    Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ist jedoch nicht innerhalb kürzester Zeit möglich. Daher wird dir eine Frist gesetzt, in der du - zumindest deine Bemühungen um - den Haus- bzw. Wohnungsverkauf nachweisen musst. Die Klage vor dem Sozialgericht hat bezgl. des Haus- bzw. Wohnungsverkaufes keinerlei aufschiebende Wirkung.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Nächste Frage: In meinem Ort sind Leute, die Hartz IV bekommen, ohne Darlehen, ohne Eintrag im Grundbuch, auch mit eigenem Haus. Wo ist die Grenze zwischen Darlehen und Anspruch ohne Darlehen? Ich bin nicht breit den Staat bzw. Sozialamt ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dann lieber verhungern.


    Gruß

  • Als Schonvermögen wird dir ein Haus mit einer Wohnfläche bis zu 130m² (bei 4-Personen-Haushalt) oder eine Eigentumswohnung bis zu 120m² (bei 4-Personen-Haushalt) angerechnet. In der Rechtsprechung wird derzeit pro Person 20m² von dieser Bemessungsgrundlage entweder abgezogen oder hinzugerechnet. Bei Eigentumswohnungen ist jedoch eine Mindestgröße eines 2-Personen-Haushaltes (also 80m²) auch bei Alleinstehenden durchaus gerechtfertigt, da man ansonsten diesen benachteiligen würde, wenn er einen Partner aufnehmen will oder würde. Alles, was darüber liegt, wird als verwertbares Vermögen bezeichnet, was zunächst aufzubrauchen ist. Da man bei einem Verkauf eines Hauses / einer Wohnung einen längeren Zeitraum benötigt, wird die Zeit mittels Darlehen überbrückt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D