hallo,
ich fange am 13.10 eine schulische ausbildung als mtla an bekomme Bafög und den rest bis zum mindestsatz von der Arge.
mir wure versichert das ich die erstausstattung von der berufkleidung bezahlt bekommme muss aber das geld vorlegen und nach abgabe der quittung spätestens 2 tage danach bekäme ich das geld wieder.
habe ein antrag abgegeben der jetzt abgelehnt worden is das heisst hab jetzt 120 euro für berufsbekleidung ausgegeben und bekomme keinen cent zurück. bücher,zugfahrt etc. muss ich alles selbst tragen vom mimdestsatz der arge.
kennt jemand sich damit aus was ich machen kann um unterstützt zu werden???
brauche dringend hilfe sonst kann ich mir die erste monatskarte für den zug nicht leisten und komme somit nicht zur ausbildung!!!!
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Hier ist mal wieder das Prinzip Antrag schriftlich stellen, Antwort schriftlich abwarten, nicht beachtet worden. Auf mündliche Aussagen von SB/FM kann man sich nicht verlassen und vor allem nicht berufen.
Gegen den Ablehnungs-Bescheid kannst du jedoch Widerspruch einlegen: § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 68 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB II.
§ 68 Abs. 3 SGB III: schrieb:
...
(3) Bei einer beruflichen Ausbildung und einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wird als Bedarf für sonstige Aufwendungen eine Pauschale für Kosten der Arbeitskleidung in Höhe von 12 Euro monatlich zugrunde gelegt. Außerdem können sonstige Kosten anerkannt werden, soweit sie durch die Ausbildung oder Teilnahme an der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme unvermeidbar entstehen, die Ausbildung oder Teilnahme an der Maßnahme andernfalls gefährdet ist und wenn die Aufwendungen vom Auszubildenden oder seinen Erziehungsberechtigten zu tragen sind. Darüber hinaus können Kosten für die Betreuung der aufsichtsbedürftigen Kinder des Auszubildenden in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind übernommen werden.Satz 1 ist für die laufenden Kosten der Arbeitskleidung (Reinigung) anzuwenden, Satz 2 für die Erst- bzw. Ersatzbeschaffung.
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Hy danke für den Hinweis also hab einen Ablehnungsbescheid bekommen werde da Widerspruch einreichen..in dem § statt Beruflische Ausbildung zählt dieser § nun auch für Ausbildungen die rein schulisch sind??dies kann ich nicht genau herrauslesen!! Gruss und Dank
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Der Ausdruck berufliche Ausbildung bezeichnet alle Formen der Ausbildung, die im Hinblick auf eine Beschäftigung erfolgt und die den Erwerb oder die Erweiterung technischer oder beruflicher oder für Personal in gehobener Stellung und Aufsichtspersonal erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglicht, gleichviel ob diese Ausbildung innerhalb oder außerhalb eines Betriebes stattfindet, einschließlich der beruflichen Nach- oder Umschulung.
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