Mutter lebt allein und soll jetzt umziehen! Hilfe!

  • Hallo!


    Meine Mutterlebt inzwischen alleine, weil wir Kinder nach und nach alle ausgezogen sind.
    Meine arbeitet auf Steuerkarte I, doch da sie nur einen Stundenlohn von knapp 5 Euro hat, und am Ende des Monats zwischen 420-500 Euro netto ausgezahlt bekommt, erhält sie noch Hartz IV.
    Obwohl sie auch Geld selber verdient, soll sie nun ausziehen. Ihr Wohnung ist 60 qm² groß und sie zahlt 440 Euro Warmmiete (auch incl. Heizung!!) Wohnung in Berlin!
    Nun wurde ihr ein Teil der Miete gestrichen, und sie erhält nur noch knapp 360 Euro.
    Das Problem ist auch, das wir Kinder in ganz Deutschland leben und wir schon zu meiner Mutter fahren müssen, da sie sich keine Fahrt irgendwo hin leisten kann. Muss sie jetzt auch noch in eine kleine Wohnung, wäre es uns auch noch fast unmöglich, das wir alle drei Kinder (mit Partner und unsere Kinder) sie noch besuchen könnten..wir hätten keine Schlafmöglichkeit mehr. Meine Mutter fragte, ob es da nicht irgendwelche Möglichkeiten gäbe, das sie nicht umziehen muss (ausser die knapp 90 Euro selber zu zahlen).
    Wir finden das echt schade, weil sie auch den ganzen Tag am arbeiten ist und nur Nachteile hat.
    Desweiteren hat mir jemand erzählt, das man ab 1.1.2009 mehr Zimmer oder so haben darf..habe allerdings davon noch nichts gefunden.
    Bitte helft mir!
    LG Susan

  • Deine Mutter hätte eine Aufforderung zum Umzug erhalten müssen und dann hat sie noch 6 Monate Zeit sich eine entsprechende Wohung zu suchen. Sollte keine dementsprechende Wohnung gefunden werden, können nochmals bis zu 6 Monaten die Mietkosten übernommen werden! Sie muss ihre Bemühungen aber nachweisen.


    Eine sofortige Kürzung ist rechtswidrig! Deine Mutter soll Widerspruch einlegen und gleichzeitig beim Sozialgericht eine Einsweilige Anordnung auf volle Mietkostenübernahme stellen. Dies kostet kein Geld und die Rechtshelfer sind hier auch behilflich!

  • Ich muss dich berichtigen, Miss Piggy, es heißt längstens für 6 Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II), für Alleinstehende können auch niedrigere Fristen gesetzt werden, bei Familien mit mehreren Kindern wird meistens der volle Rahmen ausgeschöpft


    § 22 Abs. 1 SGB II: schrieb:


    1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
    ...


    Richtig ist, dass durch den Passus "in der Regel" auch Ausnahmen gibt, die du beschrieben hast. Man muss seine Bemühungen nachweisen, in der gesetzten Frist die Kosten zu senken. Dann können Fristverlängerungen genehmigt werden. Einen Anspruch jedoch hat man nicht. Auch auf eine bestimmte Länge der Fristverlängerung nicht. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Susan :


    Ist es euch Kindern nicht möglich, die 90 € aufzubringen?

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Das ist natürlich auch zu berücksichtigen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D