Hallo. Ich brauche dringend Hilfe: Ich bin geschieden und lebe mit meiner fast 6 jährigen Tochter ca.4 Tage in der Woche in meiner Wohnung. Die anderen Tage verbringt sie bei der Mutter. Wir "teilen" uns unser Kind also zur Hälfte. Nun muß ich leider ALG2 beantragen. Gehört meine Tochter mit zu meiner Bedarfgemeinschaft, auch wenn sie nur die Hälfte der Woche bei mir ist? Sie ist jedoch bei meiner Ex-Frau angemeldet und diese hat auch das Kindergeld. Wenn ich nun Sozialleistungen brauche, muß ich meine Tochte dann zu mir ummelden, damit sie zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört? Ich versorge sie ja 4 Tage die Woche, aber sie kann ja nur in einer Wohnung gemeldet sein. Ich verwalte das Kindergeld nicht---wird es dann für mich (als Unterhalt des Kindes)auch nicht berechnet?--- Weiß einer vielleicht bescheid, wie in meinem Fall entschieden wurde? Es gibt anscheinend wenige Eltern, die beide voll verantwortlich für ihr Kind bleiben. Gelte ich als alleinerziehend?Oder halberziehen? Wird das Kindergeld oder der Regelsatz geteilt? Danke für Eure Hilfe!.S.
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