Muss mein Vater nachzahlen?

  • Hallo!


    ich bin 21 (nächsten monat 22*g*) jahre alt und arbeite vollzeit und lebe in meiner eigenen wohnung..


    mein vater ist damals abgehauen als ich ein halbes jahr alt war und war immer unauffindbar..


    im jannuar hab ich ihn durch zufall gefunden..da er nie einen cent für mich bezahlt hat und sich auch heute nicht um mich kümmert habe ich mich jetzt gefragt ob ich doch noch unterhalt von ihm verlangen kann..


    wisst ihr wie da die rechtslage ist?


    ich danke euch schonmal!


    lg sabrina

  • Hi
    Bei mir ist es fast die selbe Situation...
    ich bin am 22 Oktober 19 Jahre alt geworden.
    Mein leiblicher Vater hat laut der Düsseldorfer Tabelle nie den geforderten Betrag für mich an meine Mutter gezahlt, beziehungsweise an mich.
    Meine Eltern sind und waren nicht verheiratet und lebten nie zusammen. daher ist meine Frage, ob ich Anspruch auf das ausgebliebene Geld, dass mein Vater mir theoretisch schuldet, habe. Kann ich, da ich volljährig bin und noch zur Schule gehe (Abitur mache), im Alleingang zum Jugendamt gehen und das Geld bei meinem leiblichen Vater einfordern?


    ich würde mich ebenfalls über eine Antwort sehr freuen. :D

  • Du kannst und solltest natürlich zum Jugendamt gehen; die sind mit solchen Situationen vertraut und können dir weiterhelfen. Die Unterhaltsverpflichtung ist zwar immer vorhanden, der rückständige Unterhalt summiert sich aber leider erst ab "Fälligstellung", also ab dem Tag, an dem du deinen Vater (mit Nachweis, wie beispielsweise Einschreiben oder per Jugendamt) aufforderst, den Unterhalt zu zahlen. Daher verliere keine Zeit, keinen Tag und kümmere dich sofort darum. Rückwirkend funktioniert das leider nicht, aber immerhin steht dir Unterhalt nicht nur während deines derzeitigen Abis zu, sondern auch wärend eines Studiums etc., und zwar bis du 27 Jahre alt bist. Solltest du natürlich vorher "richtig" arbeiten gehen, also nicht studieren oder auch keine Ausbildung machen, entfällt der Anspruch, da du dann ja auf eigenen Füßen stehst.