Neuanspruch trotz laufendes Widerspruchverfahren

  • Hallo,
    ich habe mal ein neues Anliegen.


    Ich habe das letzte mal 2007 ALG II bezogen und habe seit anfang des Jahres ein Widerspruch eingelegt, da ich mein erhaltenes Geld für 2006 und 2007 zurückzahlen soll.


    Nun muss ich aber wieder ALG II beantragen, da ich seit gestern wieder arbeitslos bin. Ich bekomme leider kein Geld von der Bundesagentur für Arbeit da ich in den letzten 2 Jahren nur 6 Monate Anrechnungszeit habe.


    Wer kann mir sagen ob es für mich zum Nachteil werden kann, jetzt einen neuen Antrag zu stellen.?


    Bitte um schnelle Antwort, da ich seit gestern in der Luft hänge


    Danke im voraus.


    Sabrina

  • Nein, da ein neuer Anspruch entstanden ist, kann dir nicht die Hilfe verwehrt werden. Es wird natürlich nun genauer geprüft, ob dein Anspruch berechtigt ist, insbesondere hinsichtlich der "vermeintlichen" Vorraussetzungen, die damals vorlagen, die zur Rückzahlungsaufforderung führten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • danke für die schnelle Antwort.


    Nun noch eine weitere Frage hierzu.


    Ich habe von April 2006 - Juni 2007 Geld erhalten 2006 recht viel um die 300 € und 2007 waren es nur noch 50 € etwa.
    Das hängt damit zusammen, das ich 2006 Ich AG zuschuß in Höhe von 360 € erhalten habe und immer angegeben habe aber wohl nicht mit angerechnet wurde aber ab 2007 dann ja. weiter haben wir 2007 im März Eigenheimzulage erhalten die ja mit angerechnet werden muß. Da hinter sind die aber erst Anfang 2008 gekommen und wollten somit das ganze Geld um die 3500 € wieder haben. Ich hatte aber auch beim neuantrag im Januar 2007 von der Eigenheimzulage der Mitarbeiterin erzählt und die meinte nicht relevant.


    Ich habe hierzu wie eben geschildert Widerspruch eingelegt und warte seit Feb. hast du erfahrungen wann da mal ne Antwort kommt.


    Danke bis dann


    Sabrina

  • Über die Dauer von Widerspruchsverfahren kann man pauschal nix sagen. Man kann aber ein Erinnerungsschreiben schicken :), um zu erfahren, wie lang sie noch brauchen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D