Hallo,
ist es richtig, dass bei einer Trennung von seinem Ehepartner die Umzugskosten nicht ersetzt werden, wenn man in eine andere Gemeinde - auch wenn es die direkte Nachbargemeinde ist - ziehe.
Ausnahme: Umzug zu einem neuen Lebensgefährten in dieser Nachbargemeinde; Pflege eines Angehörigen in der Nachbargemeinde,
Auch eine Erstausstattung wird nicht gewährt, wenn man sich von seinem Ehepartner trennt.
Sie wird nur gewährt, wenn ein Unverheirateter sich selbständig macht.
Viele Grüße
gode