Bitte um Hilfe bzgl. Mietzuschuß

  • Wie hoch ist ein Mietzuschuß des Arbeitsamtes, wenn ein Partner ALG II bezieht und der andere Partner ALG I?
    Wie hoch wäre der Mietzuschuß des Arbeitsamtes, wenn ein Partner ALG II bezieht und der andere Partner einen Lohn erhält?
    Wie groß darf die Wohnung bei dem maximal sein?

  • Mietzuschuss, sogenanntes Wohngeld, wird vom örtlichen Sozialamt gezahlt. Bezieher von ALG II, Sozialgeld und Sozialhilfe sind von der Zahlung ausgeschlossen.


    Bei ALG II wird der Anteil der Miete übernommen, der von dem Bezieher von ALG II zu zahlen wäre. Eine Übernahme von Mietverpflichtungen anderer in der BG, HG oder WG lebenden Personen findet nicht statt.


    Der Lohnempfänger oder auch ALG I Bezieher hat demnach einen Wohngeldantrag bei dem örtlichen Sozialamt zu stellen. Die Höhe bemisst sich anhand der in dem Haushalt lebenden Personen, der Höhe des Einkommens des Antragsstellers und der Höhe der tatsächlichen Miete. Dazu gibt es Tabellen.


    Die Größe einer Wohnung ist bei der Zahlung von Wohngeld nicht geregelt. Jedoch, wenn ein Bezieher von ALG II im Haushalt lebt, richtet es sich nach SGB II, wonach eine angemessene Wohnung die ist, die die Kosten einer Wohnung von 60m² nicht überschreitet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D