ich hab da mal eine Frage,wer kann witer helfen

  • Ich habe einen Bruder, der seit seinem 5 Lebensjahr geistig behindert ist und 100% Schwerbehindert. Dieser lebt bei meinen Eltern, Er hat bis letztes Jahr bei einer Baumschule als Hilfsarbeiter gearbeitet und somit sein Lebensunterhalt selbst bestritten. Er ist zur Zeit arbeitslos, bekommt noch bis November ALG 1.
    Kann er überhaupt ALG 2 beantragen,da er auf Grund seiner Behinderung kein eigenständiges Leben führen kann und gezwungen ist bei meinen Eltern zu leben. Müssen meine Eltern nun für ihn Sorgen von Ihrer Rente oder hat er Anspruch auf ALG 2 oder HLU.
    Mein Bruder ist 52 und da er weder Lesen noch schreiben kann also nicht vermittelbar für den normalen Arbeitsmarkt.
    Wer kann helfen und weis rat.


    Danke ihm voraus

  • Dein Bruder wird m.E. in die Regelung der Erwerbsminderungsrente fallen. D.h. wenn ein ALG II - Berechtigter auf Grund seiner Schwerbehinderung für den Arbeitsmarkt nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht und max. 6 Stunden am Tag einer Erwerbsfähigkeit nach gehen kann, erhält er Erwerbsminderungsrente. Deine Eltern können sich mit der zuständigen Rentenversicherung bereits jetzt schon in Verbindung setzen, um die notwendigen Schritte einzuleiten. Infos dazu gibt es auf der Webseite der deutschen Rentenversicherung.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D