Hallo Ihr,
vll weiß hier jemand Rat, mir schwirren nur noch § durch den Kopf.
Mein Mann und ich sind seit Sep. verheiratet, leben aber locker 250 km ausdeinander. Dieser Zustand wird noch länger so bleiben, da wir beide umschulen, ich zwar nächstes Jahr fertig bin, aber ein Kind in der Grundschule habe. Er bekommt Leistungen von der Rentenversicherung, ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Hilfe. Zusätzlich muss ich aus der Wohnung, weil sie (nachvollziehbar) nicht angemessen ist. Nun ist es aktuell so, das mir ein Großteil der Leistungen gekürzt wurde, da sein ÜBG zu teilen angerechnet wird. Für den akt. Monat noch 85 € bei Wohnkosten von 515 € + 127 NK, was in etwa meinem ÜGB entspricht. Mein Mann wird wegen Insolvenz bis zum Selbstbehalt gekürzt.
Dann wurde der alleinerziehenden Zuschlag falsch berechnet (glaub), nur 12% trotz Umschulungsmaßnahme (normal 35%), und ist der nach der Heirat weiter gültig, da ich ja allein für meinen Sohn sorge.
Meine Frage: Sind wir als Bedarfsgemeinschaft zu sehen, auch wenn wir es finanziell nicht können?
Was kann ich an Hilfen bekommen? Trennungsbeihilfe etc.?
Falls ja, was kann alles angerechnet werden?
Wie ist das mit dem Umziehen, wenn beide behindert sind ( Ich = rücken; Er = Augen)? Ich wurde zum Umzug aufgefordert, aber habe hier kein privates Umfeld, wo jemand helfen könnte. Müssen da die Kosten vollständig übernommen werden?
lG
Hope