Umzug durch Wohnungsaufnahme

  • Huhu,


    nachdem es letztes Mal leider doch nicht geklappt hat, hat es nun endlich gefunzt und mein Mann hat zum 15.11.08 einen Job in München bekommen (leben im Moment in KÖln) Ich habe ebenfalls einen Job in München und eine Betreuungsmöglichkeit für meinen Sohn. Nund stellt der Umzug das große Problem dar.


    Unsere Bearbeiterin in Köln meinte, es würde der Umzugswagen (aber nicht die Kaution dafür) bezahlt sonst nix. Die Kaution könnten wir in München als Darlehn beantragen beim Wohnungsamt. Dort hab ich vorhin angerufen die haben mich aber wieder nach Köln verwiesen weil sie ja noch gar nicht für uns zuständig wären.


    Es ist so, daß mein Mann ja dann schon recht bald dort arbeiten müsste. Selbst wenn er erstmal alleine dort hinzieht und wir hier in Köln bleiben (hat uns die Bearbeiterin geraten) kann ich aber hier nicht wirklich den Umzug organisieren. Ich wäre dann mit meinem kleinen Sohn alleine. Bekannte oder ähnliches haben wir hier nicht, da wir erst vor 2 Jahren her gezogen sind. Ich hab auch keinen Führerschein um einen LKW nach München zu fahren. Mein Mann arbeitet aber ja. Auch Möbel abbauen ist mit dem Kleinen etwas schwierig aber evtl. abends noch machbar.


    Ausserdem stellt es sich als sehr schwierig heraus, eine Wohnung in München ohne Maklerprovision zu finden und wenn wir dann z.b. zum 01.12. umziehen und die wohnung hier aber ja bis 31.12. ist kann ich dann die doppelte Miete als Darlehn bekommen? In München meinte man, wir würden auch in München nur irgendwelche Leistungen bekommen wenn unsere Wohnung dort nicht teuerer als 667 Euro kalt ist (hab ich noch keine einzige gefunden. Und wir bekommen für den Monat der Arbeitsaufnahme ja keine Leistung mehr also haben einen Monat Leerlauf.


    Ich bin jetz schon sehr verunsichert. So wird das nix mit Umzug. Was mach ich denn wenn da nicht klappt? Kann ich mir noch irgendwo anders Hilfe holen?


    Vielleicht wisst ihr noch etwas mehr als ich. Habe mir noch einen Termin geben lassen bei unserer Bearbeiterin aber viel HOffnung hab ich mittlerweile nicht mehr, da wir schon mal in so einer Situation waren (was dann aber doch nict geklappt hat) und das ein totales Verweigerungsverhalten von seitens der Arge war. Wenn ich die Kosten nur als Darlehn bekomme bin ich ja glücklich aber selbst das wird mir nur als unmöglich erklärt.

  • § 22 Abs. 3 SGB II schrieb:


    ...
    (3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
    ...


    Im Gesetzestext gibt es 2 Einschränkungen zu Umzugskosten. Zum Einen ist es eine KANN-Bestimmung. Zum Zweiten wird aus der KANN eine SOLL-Bestimmung, wenn eine der zwei Vorraussetzungen erfüllt ist. Entweder wird der Umzug von dem Träger veranlasst (Zwangsumzug) oder ein anderer notwendiger Grund liegt vor, wobei dann eine Wohnung nicht in einem angemessenen Zeitraum gefunden werden kann, wenn die Kosten nicht übernommen werden.


    Ein notwendiger Umzug liegt hier vor, da du umziehst, um eine Arbeit aufzunehmen. Dies ist duch Pendeln nicht möglich. Daher greift hier § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 54 Abs. 6 SGB III.


    § 54 Abs. 6 SGB III schrieb:


    ...
    (6) Als Umzugskostenbeihilfe können die Kosten für das Befördern des Umzugsguts im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 des Bundesumzugskostengesetzes von der bisherigen zur neuen Wohnung übernommen werden, wenn der Umzug innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung stattfindet und der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des nach § 121 Abs. 4 zumutbaren Tagespendelbereichs liegt.


    § 6 Abs. 3 Satz 1 BUKG schrieb:


    ...
    3) Umzugsgut sind die Wohnungseinrichtung und in angemessenem Umfang andere bewegliche Gegenstände und Haustiere, die sich am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes im Eigentum, Besitz oder Gebrauch des Berechtigten oder anderer Personen befinden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
    ...


    Da du nicht in der Lage bist, einen Umzug selber durchzuführen (keinen Bekanntenkreis, du körperlich nicht in der Lage, dein Mann nicht alleine bzw. nicht mehr da), hast du das Anrecht auf Durchführung des Umzuges durch ein Umzugsunternehmen. Dazu wird dein Antrag auf Umzugskostenbeihilfe zu ändern und zu begründen sein. Die ARGE wird dich auffordern, eine bestimmte Anzahl von Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen vorzulegen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D