Rentner und HartIV-Empfängerin wollen heiraten

  • Hallo,


    ich bin Rentner und habe eine feste Freundin als Hartz IV-Empfängerin. Aus diesem Verhältnis stammen 2 Kinder im schulpflichtigen Alter. Wir sind beide hochgradig hörgeschädigt. Wir wollen aus oben genanntem Grund bald heiraten, aber noch nicht zusammenziehen. Mit welchen finanziellen Konsequenzen bei der ARGE haben wir zu rechnen? Ich verfüge über eine kleine Rente von ca. 650 €. Kindergeldanspruch hat nur die Mutter der Kinder. Vom Jugendamt gibt es keine Unterhaltszahlungen für die Kinder mehr, weil abgelaufen.


    Wer kann mir eine passende Antwort geben?:)

  • Sobald ihr heiratet, seid ihr eine BG, egal, ob ihr zusammenzieht oder nicht. Daher wird dein Einkommen zum Einkommen der BG hinzugezählt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Sobald ihr heiratet, seid ihr eine BG, egal, ob ihr zusammenzieht oder nicht. Daher wird dein Einkommen zum Einkommen der BG hinzugezählt.


    Das heißt also, das wir "gezwungen" werden, als BG zusammenzuziehen :mad: ? Oder wie werden Miete, Nebenkosten usw. für zwei Wohnungen berechnet? Was kommt im Endeffekt heraus? Bekommen wir noch Wohngeld?
    Wenn all das wegfällt, würde es für mich heißen, dass ich nicht heiraten kann oder darf! Oder ich müsste unter der Brücke schlafen! Ist das nun Sinn von Hartz IV?

  • nein, so krass ist es nicht, von der rente können keine 2 personen leben, damit würde aufstockendes alg II gezahlt. Jedoch weniger, als wenn beide ALG II bekämen, denn die Rente wird angerechnet. Wie sich das mit der Miete genau verhält, ist momentan nicht absehbar, müsste mich da mal schlau machen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • nein, so krass ist es nicht, von der rente können keine 2 personen leben, damit würde aufstockendes alg II gezahlt. Jedoch weniger, als wenn beide ALG II bekämen, denn die Rente wird angerechnet. Wie sich das mit der Miete genau verhält, ist momentan nicht absehbar, müsste mich da mal schlau machen.


    Danke für die Antwort! Ich war bei der ARGE, wollte mich erkundigen, wie das mit zwei Wohnungen (wenn verheiratet) gehandhabt wird. Da wurde ich abgeblockt mit dem Verweis auf eine Terminvereinbarung meiner Freundin mit der ARGE. Ich wollte verhindern, dass die ARGE jetzt schon Maßnahmen trifft, die erst nach der Heirat greifen sollten. Das würde uns enorme Schwierigkeiten bereiten, da wir uns als Hörgeschädigte nicht wehren können. Ich habe eine Broschur über Hartz IV erhalten, in der meiner Ansicht nach widersprüchliche Angaben über das "Einkommen" bezüglich Rente steht. Da steht: Rente wird als Einkommen betrachtet, auf der anderen steht dann nicht zu berücksichtigendes Einkommen = Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (das ist das, was ich bekomme). Allerdings ist das auf eine Person bezogen, die Hartz IV bezieht. Da soll einer schlau werden :mad: :confused: ! Vielleicht sehe ich da irgendwie falsch?

  • Da du im ersten Beitrag nur von Rentner schriebst, konnte ich bei dir die nachfolgende Ausnahme nicht feststellen. Es gilt das, was im Gesetz steht:


    § 11 Abs. 1 SGB II schrieb:


    (1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.


    Anderslautende Aussagen sind schlichtweg falsch! Einkommen in diesem Sinne ist das Einkommen der BG, also auch, wenn nur ein Anspruchsberechtigter darin lebt.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Da du im ersten Beitrag nur von Rentner schriebst, konnte ich bei dir die nachfolgende Ausnahme nicht feststellen. Es gilt das, was im Gesetz steht:




    Anderslautende Aussagen sind schlichtweg falsch! Einkommen in diesem Sinne ist das Einkommen der BG, also auch, wenn nur ein Anspruchsberechtigter darin lebt.


    Hallo TheNextOne,


    entschuldige, wenn ich noch einmal nachhake! Meine Rente wird also insofern nur angerechnet, wie es zum Unterhalt der künftigen Familie notwendig ist :) ? Wie ist es mit der Miete für zwei Wohnungen? Bekommt meine Partnerin als Hartz IV-Empfängerin weiter die Miete bezahlt? Ich komme dann von meiner Rente für meine Miete auf? Ich hoffe, dass die Rente für die Familie (auch für mich!) reicht.Das war meine Hauptsorge!:(


    Eine andere Frage fällt mir ein. Wenn ich 65 Jahre werde (2010) sollte ich die Altersgrundsicherung beantragen. Würde dies nach der Heirat wegfallen bzw. nicht mehr möglich sein?:confused:

  • Nein, deine BVG-Rente wird nicht angerechnet!


    Zwei Mieten werden nur (zeitweise) bezahlt, wenn es berufsbedingt ist. Dies ist bei euch nicht der Fall.


    M.E. wird zunächst alles beim Alten bleiben. Erst wenn ihr zusammenzieht, wird dein Anteil an den Mietkosten herausgerechnet und nur der Anteil deiner Zukünftigen gezahlt. Die Altersrente ab 2010 wird dann aber dem Einkommen der BG zugerechnet.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D