Hallo,
ich hätte gern mal gewußt,
1.ob es stimmt, daß wenn ein Paar das erste Mal zusammen zieht (für ihn(Arbeitnehmer) erste Wohnung, für sie(HarztIV) die dritte Wohnung) das erste Jahr nicht als Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird? Und wenn das stimmt, auf welche gesetzliche Grundlage sich das stützt- damit man gleich ein Argument hat, wenn keine Akzeptanz im Amt vorhanden sein sollte.
2. Ob es günstiger wäre, wenn er (Arbeitnehmer) die Wohnung mietet und sie (HarztIV) einen Untermietvertrag erhält- oder ist das egal?
vielen Dank im Voraus
preuss