erstes Jahr keine Bedarfsgemeinschaft?

  • Hallo,
    ich hätte gern mal gewußt,
    1.ob es stimmt, daß wenn ein Paar das erste Mal zusammen zieht (für ihn(Arbeitnehmer) erste Wohnung, für sie(HarztIV) die dritte Wohnung) das erste Jahr nicht als Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird? Und wenn das stimmt, auf welche gesetzliche Grundlage sich das stützt- damit man gleich ein Argument hat, wenn keine Akzeptanz im Amt vorhanden sein sollte.
    2. Ob es günstiger wäre, wenn er (Arbeitnehmer) die Wohnung mietet und sie (HarztIV) einen Untermietvertrag erhält- oder ist das egal?


    vielen Dank im Voraus
    preuss:confused:

  • Als Nachtrag noch die Frage, ob die beiden Anspruch auf Erstausstattung hätten? In der Wohnung ist nämlich keine Küche und sie kann aus der alten von der Küche nichts mitnehmen außer den Kühlschrank.


    Verdienst:
    ER (gehörlos) € 6,50/h--> ca. € 1000/Monat brutto
    +€ 48/Monat Gehörlosengeld
    SIE (gehörlos) Harzt IV
    + € 48/Monat Gehörlosengeld


    LG
    Preuss

  • Nein, die 1 jahres Regelung gilt nicht immer, wenn noch andere Dinge zutreffen, kann trotzdem eine BG bestehen. Wenn ihr zusammen wirtschaftet, also keine getrennten Konten habt, wenn ihr gegenseitig Kontovollmachten erteilt habt, wenn nicht genau getrennt wird, wie die Beschaffung von Lebensmitteln geregelt ist. Ferner gilt als Vermutung einer BG, wenn nur ein gemeinsames Schlafzimmer vorhanden ist usw.


    Die wenigsten ARGEN stützen sich auf die 1 Jahres Regelung.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Danke für die Auskunft.
    Heute habe ich noch mehr erfahren:
    in Stendal (Altmark/Sachsen-Anhalt) stehen einem € 4.50/m² Kaltmiete, bzw. € 5.70/m² Warmmiete zu. Wo soll es Wohnungen mit € 1.20 Nebenkosten/m² geben???
    Ist es dann egal, wie groß die Wohnung ist? Alles was über € 5,70/m² liegt, müssen die beiden zahlen?
    Oder ist es sinnvoll eine kleinere Wohnung zu mieten, die dann aber (in Stendal zumindest) trotzdem über dem zustehenden Quadratmeterpreis liegt? Egal, was wir für eine Wohnung suchen, auch die kleineren liegen dann zB. mit 50 m² mit dem Preis über dem zustehenden Satz.
    Ist es besser, sie mietet die Wohnung an und nimmt ihn als Untermieter mit rein?
    Hoffnungslos überfordert warte ich auf hilfreiche Antworten, Danke!

  • hallo ich hab auch so einen ähnlichen fall: Ich (19), Azubi mit 803 Euro im 2. Lehrjahr (im Nov. doppeltes Gehalt), mein Freund (21), Hartz 4 Empfänger. Wir sind am 15.10 zusammengezogen, ich hab die Miete für den halben Oktober und den ganzen NOv. schon an Vermieter gezahlt da sich die Arge so viel Zeit gelassen hat jetzt haben wir den ALG 2 Bescheid wieder zurückbekommen in dem es heißt die Miete für Oktober wird übernommen aber für November nicht, weil mein Einkommen angerechnet wurde. Des passt mir jetzt gar nicht weil ich des net einseh dass ich die Miete und sonstige Kosten für meinen Freund mitzahle!! (will ja schließlich auch was von meinem geld haben ;) bzw. auf studium sparen welches ich nächstes jahr anfange und seehr viel kostet (mehr wie 10000))


    jetzt wollen ich und mein freund bei der Arge widerspruchs einlegen. (Da wir noch nicht 1 jahr zusammenleben, keine kinder haben und keine kontovollmachten über den anderen sein konto haben ( II. Sozialgesetzbuch, Paragraph 7 Abs. 3a) gilt nur zwingend ein wechselseitiger wille wenn eines der Kriterien erfüllt ist.)


    Kennt jmd. eine Seite oder weiß jmd. was in diesem Bescheid drinstehen muss? gibt es irgendwo vorformulierte Texte?


    Kommt man dann mit dem Bescheid durch oder muss erst ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden? Hat jmd. Erfahrungen bei der Arge fürth? (ps. ich würde sogar gerichtliches Verfahren gegen die Arge vorgehen weil die mich so ankotz nofalls sogar hoch bis zum bundessozialgericht bzw. bundesverfassungsgerichtt!!)


    danke mfg