Brauche finanzielle Unterstützung

  • Hallo,


    ich bin eine 27jährige Volontärin mit einem monatlichen Bruttogehalt von 600 Euro. Ich bin für diese Stelle nach Stuttgart in eine Wohngemeinschaft (Zimmer 14 m²) gezogen und zahle 338 Euro Warmmiete. Dazu kommen noch Kosten für den Nahverkehr, Haftplfichtversicherung... Das ist keine Bedarfsgemeinschaft!


    Ich habe gehört, dass die Bemessungsgrenze vom Sozialamt bei 830 Euro im Monat liegt und dass dies sozusagen den Grundbedarf abdeckt und dass jeder der mit seinem Einkommen darunter liegt Anspruch auf den Differenzbetrag hat.


    Ich werde aufjedenfall Wohngeld beantragen, wobei man da auch, soweit ich weiß, zusätzlich keine weiteren Sozialleistungen beantragen darf.


    Ich war auch während meiner Jobsuche nicht arbeitslos gemeldet, sondern habe nebenher gejobbt und bei meinen Eltern gelebt und von erspartem gelebt.


    So, jetzt weiß ich nicht wirklich wie ich weiter vorgehen soll, da mir dieses Geld zuwenig zum Leben ist, ich brauche nur ein bißchen Unterstützung, wo bekomme ich die?


    Ich danke für die Hilfe.

  • Es ist richtig, dass zunächst einmal andere Hilfen in Anspruch genommen werden müssen. Dazu zählt auch das Wohngeld. Dies ist zunächst zu beantragen. Wenn dieses dann nicht ausreicht, deinen Lebensunterhalt zu gewährleisten, hast du Anspruch auf ALG II. Dann fällt jedoch das Wohngeld wieder weg.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • § 9 Abs. 1 SGB II schrieb:


    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
    1.durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
    2.aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
    sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.


    Nachrangigkeit von ALG II zu allen anderen Hilfeleistungen!


    Einen Antrag auf Wohngeld hat nicht jeder zu stellen, der ALG II beantragen will/muss/kann, sondern nur die, wo wahrscheinlich diese Hilfe auf Grund des Einkommens / Mietkosten Verhältnisses wahrscheinlich ausreichen wird. Insbesondere sind dieses Personen, die in Arbeit sind.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ich hab mich mal hier eingeklinckt, weil ich auch eine Frage offen habe.
    Ich habe gerade eine Trennung hinter mir. Wir hatten nur ein Auto lebten aber nicht im gleichen Haushalt. Die Abhängigkeit von ihm war schon da wegen dem Auto. Dies soll jetzt aber nicht mehr sein, da wir ja getrennt sind! Wir haben eine Tochter. Ich lebe mit ihr alleine hier! Ich bin im Mutterschaftsurlaub und geh nächstes Jahr wieder arbeiten. Ich benötige dringend ein Auto nur mit der Leistung die ich von Hartz 4 bekomm, kann ich mir kein Auto leisten. Ich arbeite noch nebenher auf 100 Euro so wie es vom Amt her erlaubt ist, aber das hilft mir doch auch nicht bei einem Autokauf! Es soll ja jetzt auch kein 10.000 Euro Wagen sein, sondern ein Auto mit dem ich zur Arbeit komm und wo ich auch meine Tochter zum Babysitter (Freundin fahren kann) Sie hat nämlich auch kein Auto und lebt in einer anderen Stadt! Kann mir einer sagen ob ich zum Amt gehen kann und mir ein sogenannten Kredit bei denen holen darf wovon ich mir nen Auto kaufen kann oder ob das Amt mir anderswie helfen kann! Ob ich ein Auto in aussicht haben muss die Kaufen den und ich zahl es per Raten beim Amt ab! Gibt es da irgendeine Möglichkeit an ein Auto ranzukommen


    Yvonne

  • Ich sehe da kaum Chancen, ein Darlehen seitens der ARGE zu erhalten, da neben der Anschaffung auch die Folgekosten nicht unerheblich sind, gerade für ein altes, gebrauchtes Fahrzeug. Neben den Versicherungen sind auch Steuer zu zahlen, notwendige Reparaturen (die bei älteren Fahrzeugen häufiger und größer werden) usw.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D