Freiberufler mit Schulden - Anspruch?

  • Liebe Leser


    Ich habe ein relativ grosses problem und würde mich über jede Antwort freuen die mir weiterhelfen könnte.


    Ich bin 22 Jahre alt. Meine Eltern wohnen nicht in Deutschland und ich habe auch keinen Kontakt mit ihnen. Ich bin Freiberufler und verdiene ca 1500 Euro - 19.1% fuer die Rentenkasse - ca 15% Steuern - 300 Euro Krankenkasse also bleibt am Ende kaum noch genug Geld übrig um die 450 Euro für meine Wohnung zu bezahlen. Kurz gesagt- meine Schulden häufen sich und alles nur weil ich arbeite!


    Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Hartz 4 und würden die Kosten für meine Wohnung ( 56 m2, 317 Euro kalt, 450 Euro warm) übernommen werden?


    Vielen Dank im Vorraus!

  • Anspruch auf Hartz IV hat jeder, der seinen eigenen Lebensunterhalt nicht selber finanzieren kann, und alle anderen Hilfen nicht ausreichen. Daher hast du erst Wohngeld zu beantragen. Wenn dieses nicht gezahlt wird, oder du immer noch hilfebedürftig bist, steht dir aufstockendes ALG II zu.


    Bei der Wohnung ist zu schreiben, dass zu prüfen ist, ob diese die Kosten für eine angemessene Wohnung (45m²) in deiner Region überschreitet. Wenn dies der Fall ist, werden lediglich 45m² berechnet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • § 9 Abs. 1 SGB II schrieb:


    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
    1.durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
    2.aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
    sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.


    Nachrangigkeit von ALG II zu allen anderen Hilfeleistungen!


    Einen Antrag auf Wohngeld hat nicht jeder zu stellen, der ALG II beantragen will/muss/kann, sondern nur die, wo wahrscheinlich diese Hilfe auf Grund des Einkommens / Mietkosten Verhältnisses wahrscheinlich ausreichen wird. Insbesondere sind dieses Personen, die in Arbeit sind.


    advoat schrieb:


    ...
    dass würde sonst bedeuten, dass alle mio alg II beziehr erst mal die wohngeldstelle maltretieren


    Du pauschalierst mal wieder mit populistischen Parolen:mad:

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • dein vorschlag ist unlogisch und deshalb ist meine ansicht auch nicht populistisch


    herauszufinden, warum die reihenfolge unlgisch ist, überlasse ich dir, da ich meine arbeitszeit auch wirklich mit arbeit füllen muss und keine zeit habe, zu jeder frage ausführlich etwas zu schreiben


    aber kleiner Hinweis, der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund das Wohngeldgesetz geändert