Doppelte Miete/Unterkunftskosten bei Umzug

  • Hallo liebe Leute!


    Ich will und muss demnächst aus meiner bisherigen Wohnung (in SH) raus. (Und würde gerne nach HH). Auszugstermin bzw. Termin der Übergabe meiner jetzigen Bleibe (Eigentum) steht nocht nicht fest.


    Nehmen wir an, ich müsste bis zum 30. Nov. raus. Würde die ARGE die Miete für die neue Wohnung schon ab z. B. 1. Nov. zahlen und während des Novembers noch die Kosten für die alte Wohnung? Wenn ja, ist die neue Miete bei der alten ARGE zu beantragen oder bei der des zukünftigen Wohnorts?


    Für Hilfe Vielen Dank im Voraus


    Tweedledum

  • Doppelte Mieten werden nur übernommen, wenn


    - Umzug durch ARGE erzwungen wurde (wie Miss Piggy schrieb) oder
    - die doppelte Haushaltsführung zur Arbeitsaufnahme erforderlich wird


    ansonsten ist die "alte" Miete selber zu tragen oder durch ein Darlehen zu finanzieren.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D