Überbrückungsgeld bei Beginn einer Ausbildung?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich habe eine Frage bzgl. der Situation meiner Tochter.


    Sie ist 24 Jahre, alleinerziehend (Sohn 3 Jahre) und hat jetzt zum 01.10.08 eine Ausbildung begonnen. Hierzu musste sie in die 50 km entfernte nächstgrößere Stadt umziehen.


    Vor 3 Jahren hatte sie nach der Geburt ihres Kindes die 1. Ausbildung abgebrochen und dann Hartz IV beziehen müssen.


    Meine Fragen(n):
    Leider war ihr nicht bewusst, dass die Hartz IV-Leistungen im Voraus gezahlt werden und da sie das 1. Ausbildungsgehalt erst Anfang November erhält, steht sie jetzt 1 Monat ohne Einkommen da. Von seiten ihrer Beraterin im Arbeitsamt war sie mit keinem Wort darauf hingewiesen worden (Hilfe kam von dort sowie so nicht ...)
    Gibt es irgendwelche Übergangs-/überbrückungsleistungen, die sie beantragen kann?
    Sie ist momentan noch hier am alten Wohnort gemeldet. Müssen Leistungen dann hier oder am neuen Wohnort beantragt werden? Da sie z. Zt. von 8-16 Uhr in der Schule ist, wird es zeitlich knapp für sie , kann ich evtl. für sie die Anträge stellen?
    Gibt es nicht speziell für Frauen, die wieder in den Beruf einsteigen besondere Leistungen, wie z. B. Kinderbetreuungskosten, etc.?


    Ich weiß, das sind viele Fragen auf einmal, aber ich hoffe trotzdem, dass jemand Rat weiß.


    Vielen Dank im Voraus
    Trudi

  • Für die Überbrückung bis zum ersten Gehaltseingang werden ihr (darlehensweise) auf Antrag beim bisherigen Leistungsträger die Leistungen weiter gezahlt, wenn dieser auch für ihren jetzigen Aufenthaltsort zuständig ist. Ansonsten hat sie am neuen Wohnort einen neuen Antrag zu stellen.


    Kinderbetreuungskosten werden nur übernommen, wenn das Kind keinen Kindergartenplatz hat und eine private oder kommerzielle Kinderbetreuung notwendig wird. Die ARGEN können und sollen dafür sorgen, dass Kinder von Eltern vorrangig einen Kindergartenplatz bekommen, die dadurch ihre Erwerbslosigkeit verhindern oder beenden können.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Für die Überbrückung bis zum ersten Gehaltseingang werden ihr (darlehensweise) auf Antrag beim bisherigen Leistungsträger die Leistungen weiter gezahlt, wenn dieser auch für ihren jetzigen Aufenthaltsort zuständig ist. Ansonsten hat sie am neuen Wohnort einen neuen Antrag zu stellen.


    Kinderbetreuungskosten werden nur übernommen, wenn das Kind keinen Kindergartenplatz hat und eine private oder kommerzielle Kinderbetreuung notwendig wird. Die ARGEN können und sollen dafür sorgen, dass Kinder von Eltern vorrangig einen Kindergartenplatz bekommen, die dadurch ihre Erwerbslosigkeit verhindern oder beenden können.


    Wie kommst du darauf, dass die Kinderbetreuungskosten bei einem Kita-Platz nicht übernommen werden? Die Tochter muss zum Jugendamt und einen Antrag auf Übernahme stellen, denn hier interessiert nur das Einkommen.

  • Es geht um zusätzliche oder ersatzweise Kinderbetreuung (Förderung von Müttern zur Erwerbsfähigkeit). KiTa-Plätze werden bei bestimmten Einkommensgruppen selbstverständlich übernommen (finanziell).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D