Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage bzgl. der Situation meiner Tochter.
Sie ist 24 Jahre, alleinerziehend (Sohn 3 Jahre) und hat jetzt zum 01.10.08 eine Ausbildung begonnen. Hierzu musste sie in die 50 km entfernte nächstgrößere Stadt umziehen.
Vor 3 Jahren hatte sie nach der Geburt ihres Kindes die 1. Ausbildung abgebrochen und dann Hartz IV beziehen müssen.
Meine Fragen(n):
Leider war ihr nicht bewusst, dass die Hartz IV-Leistungen im Voraus gezahlt werden und da sie das 1. Ausbildungsgehalt erst Anfang November erhält, steht sie jetzt 1 Monat ohne Einkommen da. Von seiten ihrer Beraterin im Arbeitsamt war sie mit keinem Wort darauf hingewiesen worden (Hilfe kam von dort sowie so nicht ...)
Gibt es irgendwelche Übergangs-/überbrückungsleistungen, die sie beantragen kann?
Sie ist momentan noch hier am alten Wohnort gemeldet. Müssen Leistungen dann hier oder am neuen Wohnort beantragt werden? Da sie z. Zt. von 8-16 Uhr in der Schule ist, wird es zeitlich knapp für sie , kann ich evtl. für sie die Anträge stellen?
Gibt es nicht speziell für Frauen, die wieder in den Beruf einsteigen besondere Leistungen, wie z. B. Kinderbetreuungskosten, etc.?
Ich weiß, das sind viele Fragen auf einmal, aber ich hoffe trotzdem, dass jemand Rat weiß.
Vielen Dank im Voraus
Trudi