Hallo.
Ich erhalte seit April 2007 Hartz IV. Ich wohne gemeinsam mit meinen beiden Kindern (18 und 12 Jahre) in einer Bedarfsgemeinschaft. Die Miete für die Wohnung beträgt EUR 508,73. Die Arge übernimmt davon Kosten in Höhe von EUR 465,00, den Rest muß ich selbst bezahlen.
Ende August habe ich von meinem Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2007 erhalten. Aus dieser resultiert ein Guthaben in Höhe von EUR 345,00.
Aus den Betriebskostenabrechnungen der vorangegangenen Jahre resultierte immer eine Nachzahlung; aus der Abrechnung 2006 EUR 99,00, aus 2005 EUR 706,00, aus 2004 EUR 435,00.
Warum nun aus der Abrechnung für 2007plötzlich ein Guthaben resultiert, entzieht sich meiner Kenntnis, so sehr kann ich ja gar nicht gespart haben im Wasser- oder Heizkostenverbrauch.
Da ich die vorangegangenen Nachzahlungen nicht auf einmal bezahlen konnte, habe ich diese in kleinen Raten an meinen Vermieter gezahlt, so daß nunmehr aus diesen Abrechnungen noch ein Restbetrag in Höhe von EUR 278,41 von mir zu zahlen war. Dieser Restbetrag wurde von meinem Vermieter natürlich mit dem Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung aufgerechnet, was natürlich auch verständlich ist. Die verbleibenden EUR 66,59 hat mein Vermieter gleich mit der laufenden Mietzahlung verrechnet.
Im September diesen Jahres mußte ich einen Nachfolgeantrag für Hartz IV stellen, dabei mußte ich natürlich auch meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2007 vorlegen; ebenfalls auch eine Mietbescheinigung meines Vermieters, aus der ersichtlich war, daß dieser noch Forderungen hat.
Nun habe ich heute meinen neuen HartzIV-Bescheid bekommen. Die Arge hat mir dabei für den Monat Oktober 2008 meinen Leistungen um dieses besagte Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung gekürzt, obwohl bekannt war, daß ich dieses Guthaben nicht ausgezahlt bekomme, ich daher KEINEN ZUFLUSS von Geldern habe.
Anhand von Kontoauszügen kann ich dies ja auch beweisen, daß hier keine Auszahlung des Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung 2007 durch meinen Vermieter erfolgte.
Ist es dann rechtens, daß das volle Guthaben als ZUFLUSS angerechnet wird?
Zum Schluß sei noch erwähnt, daß ich im letzten Jahr aufgrund des Nachzahlungsbetrages aus der Betriebskostenabrechnung 2006 in Höhe von EUR 99,00 keinen Antrag bei der Arge auf Übernahme dieser Kosten stellen konnte, da ich mit der Miete für meine Wohnung bereits über der anzuerkennenden Miete liege.
Ich wäre dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
LG aus Sachsen