was muß ich beantragen?

  • hallo ich habe folgendes problem.....ich bin seit dem 28.05.2008 mutter und habe bei meinem arbeitgeber 2jahre elternzeit beantragt....jedoch bekomme ich mein elterngeld komplett für dieses jahr ausgezahlt (auf dem elterngeldamt meinten ich könnte es mir selber teilen und im zweiten jahr davon leben) so bekomme ich jetzt monatlich bis mai nächsten jahres 662 euro.....und zusätzlich kindergeld in höhe von 154 euro...mein freund ging bis zum 30.09.08 arbeiten und beginnt ab dem 01.10.08 sein studium wo er jetzt bafög bekommt in höhe von 640 euro....wir wohnen in einer 2 raumwohnung und bezahlen monatlich eine miete von 445euro warm...wo ja noch gez und strom dazu kommen...nun meine frage was kann ich noch beantragen? bei der awo beratung sagten sie mir ich soll alg 2 beantragen und wohngeld....nur welche formulare muß ich denn ausfüllen? kann ich überhaupt noch etwas bekommen??? weil ja mein freund selbst gekündigt hat um sein studium zu beginnen...danke für antworten

  • Zunächst einmal zur Berechnung:


    ..316 € für dich
    +316 € für deinen Freund
    +211 € für dein Kind
    +445 € Kosten für Unterkunft
    = 1288 € Gesamtbedarf für deine BG


    ..662 € Elterngeld für dich
    +640 € Bafög für deinen Freund
    +154 € Kindergeld
    =1456 € Gesamteinkommen für deine BG


    Da euer Einkommen ausreicht, den Lebensunterhalt für eure BG zu gewährleisten, habt ihr keinen Anspruch auf ALG II. Da du nur ein Jahr Anspruch auf Elterngeld hast, kannst du bei Wegfall im Mai nächsten Jahres ALG II beantragen, da dann euer Einkommen lediglich 794 € beträgt und somit für den Lebensunterhalt nicht ausreichend ist. Eine Aufsplittung des Elterngeldes auf 2 Jahre ist nicht vorgesehen und rechtswidrig.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D


  • Elterngeld kann somit nur für die ersten 14 Lebensmonate des Neugeborenen bezogen werden. Es wird monatliche ausgezahlt und in der Regel zum Ende des Lebensmonats.


    Gesetzestext schrieb:


    § 6 Auszahlung und Verlängerungsoption


    1Das Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist. 2Die einer Person zustehenden Monatsbeträge werden auf Antrag in jeweils zwei halben Monatsbeträgen ausgezahlt, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt. 3Die zweite Hälfte der jeweiligen Monatsbeträge wird beginnend mit dem Monat gezahlt, der auf den letzen Monat folgt, für den der berechtigten Person ein Monatsbetrag der ersten Hälfte gezahlt wurde.


    Wenn dieser Antrag gestellt wurde, wird das Elterngeld halbiert. Dies ist richtig, wenn die monatliche Auszahlung stattfindet wird. Damit wird jedoch nur der Auszahlungzeitraum, nicht der Bezugszeitraum verdoppelt.


    Dies ist bei einer Auszahlung des Gesamtbetrages jedoch nicht plausibel nachvollziehbar. Daher wäre ein Teilung rechtswidrig, vor allem, wenn sie eine Hilfebedürftigkeit herbeiführt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D