Ich bin alleinerziehende Mutter seit ich mich Ende der 90er von meinem damaligen Mann getrennt hatte. Mir fiel jetzt auf, daß ich von der ARGE aber nicht als alleinerziehende Mutter behandelt werde obgleich ich stets als solche den Antrag auf ALG 2 gestellt habe.
Als ich nachfragte, hieß es, daß ich als alleinerziehend angesehen werde, wenn ich nicht mit dem Vater meiner Kinder zusammenlebe und wenn ich nicht mit einem anderen Mann verheiratet bin, der eben durch die Heirat den Status des sogenannten sozialen Vaters einnehmen würde.
Ich lebe zwar mit einem Mann zusammen, aber ich bin weder mit ihm verheiratet, noch ist er der Vater meiner Kinder. Wir werden als Bedarfsgemeinschaft behandelt und er ist wie ich arbeitslos, wobei ich derzeit eine von der ARGE finanzierte 22-monatige Umschulung absolviere.
Gab es im Bezug auf die Auslegung des Begriffs "alleinerziehend" eine Änderung oder kann ich darauf bestehen, als Alleinerziehende behandelt zu werden?
Als Alleinerziehende würde mir mehr Geld zustehen, welches ich allein schon deshalb benötige, weil ich wegen meiner Umschulung mehr Ausgaben habe als ohne dieselbe. Da mein jüngster Sohn im Juli dieses Jahres 15 Jahre alt geworden ist, steht mir kein Zuschuß für Kinderbetreuungskosten mehr zu und auch die Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel stellen für mich eine relativ hohe regelmäßige Mehrausgabe dar.