Hartz4 Rechner alle anders?

  • Hallo ich wende mich mit einer Frage an euch.
    Folgendes ich wohne im Werra Meissner Kreis (Nordhessen) und lebe mit meiner Tochter alleine und erhalte für mich und meine Tochter 818,00 € Hartz4 monatlich.Bedingt durch einen Todesfall sind meine Ex und ich uns näher gekommen und sie möchte zum 15 diesen Monats wieder bei uns einziehen.Meine Ex hat eine Stelle wo sie 620€ Brutto im Monat hat und 512€ Netto.
    Ich habe nun mehrfach verscheidene Hartz4 Rechner angeklickt und alle eingaben gemacht und 90% der Rechner haben eine Hartz4 Zahlung von 790-794€ ausgerechnet.Dann habe ich noch einen anderen Rechner gefunden der mir dann sagte 675€.
    Wie kann ich denn in etwa ausrechnen was ich bekomme und das nicht mit so abweichenden Zahlen?
    Hier mal ein Auflistung:
    Miete inkl. Nebenkosten 400
    Heizungskosten 10
    Meine Frau verdient 620 Brutto und erhält Netto 512!
    Dann bekommen wir noch 154 Kindergeld ansonsten gibt es keine Einkünfte Vermögen etc.


    Könnte mir diesebzüglich vielleicht mal jemand eine Hilfetsellung geben?
    MfG Frank

  • Berechnungsgrundlage:


    ..316 € für dich
    +316 € für deine Ex
    +211 € bzw. 281 € für deine Tochter (unter oder über 14?)
    +410 € Kosten für Unterkunft
    =1253 € bzw. 1316 € Gesamtbedarf der BG


    ..330 € anzurechnendes Einkommen deiner Ex (512 € abzgl. 100 € Grundfreibetrag, abzgl. 20% von Rest über 101 €)
    +154 € Kindergeld deiner Tochter
    =484 € Gesamteinkommen der BG


    Wenn deine Tochter unter 14 ist, habt ihr Anspruch auf 769 € ALG II, wenn sie über 14 ist, auf 832 €.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D


  • Ich verstehe diese ganze Rechnung nicht.Sind das nicht 347€ für den Haushaltsvorstand und 316€ für den Partner? Meine Tochter bekommt auch ALG II sie lebt zur Zeit alleine und zieht zum 1.11.2008 mit ihrem Freund zusammen da die beiden ein Kind bekommen.Sie hat immer 347€ bekommen.

  • also auf meinem letzten bescheid vom 17.06.2008 steht auf der vorderen seite zur sicherung des lebensunterhalt
    ich=351€
    tochter(11)=57€
    dazu die kosten für unterkunft und heizung
    pro Person 205€


    nun,wie im ersten schreiben erwähnt,zieht zum 15ten diesen monates meine ex-frau wieder ein.
    was diese verdient steht auch in der ersten nachricht.
    komme jetzt ein wenig durcheinander weil TheNextOne mir die aufstellung hier rein gesetzt hat wo ich 316€ erhalte und nun schreibt *Gabi* 347€ und auf meinem bescheid(bevor meine frau einzieht) 351€.


    Könnte mir,TheNextOne,nochmal jemand helfen?


    MfG

  • Ich verstehe das ganze auch nicht.Aber eins weiss ich der der Unterhalt von Bundesland zu Bundesland bzw.Stadt variieren kann. Vielleicht ist es aber auch so das wenn man alleine wohnt mehr Ansruch auf ALG II hat?????????

  • Unterhalt bekommen wir garnicht.
    Ich warte nochmal auf Antwort von TheNextOne,denke auch das er recht hat mit seiner Nachricht,aber habe ja noch ein paar Zahlen aufgeschrieben.
    Es ist wie geschreiben schon komisch das zu 90% alle Harz4 Rechner ,in etwa,dass ausrechnen was TheNextOne ausgerechnet hat,aber einer war dabei der mir sagte 675€,dass allerdings wäre ja garnicht mehr zum überleben genug.
    MfG

  • Also die Rechnung von TheNextOne ist schon richtig:


    Ab 1.7.2008 erhalten Single und Alleinerziehende 351 € und Paare je 316 €, auch die Kinderregelsätze sind angehoben worden, aber immer noch vom Alter abhängig.


    wo bleibt denn da die Gleichberechtigung gegenüber Paare und Eheleute?Sch....:eek: Politik

  • Gabi, Gleichberechtigung ist vorhanden, da Partner einzeln weniger brauchen, da einige Dinge sonst doppelt bezahlt werden würden.


    waldkappel, meine Berechnung ist Fakt, insofern die Angaben von dir abschließend und endgültig sind. Sollte sich beim Einkommen etwas ändern, ändert sich natürlich auch die Berechnung.

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